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Beilage Zifer 4.
Instrukzion
fär die könlgliche General-Kommissariate zur Un-
terdrückung der im Innern des Kbnigreichs aus-
gebrochenen und weiter um sich grekfenden
Rindvieh-Pest
C. 1. Hat die Rindvieh= Pest die meisten
Se#älle eines Orts nach verschiedenen Nich
tungen ergriffen; so kann an der allgemeinen
Ansteckung eines Orts nicht mehr gezweifelt
werden. In einem solchen Falle finder das
in der Beilage Zifer 5 G. 4. Zifer 9 ange
ordnete Todtschlagen der kranken und verdäch-
tigen Thiere in der Regel nicht mehr state,
indem der sich hieraus ergebende Schade zu
groß, und der Verlust am Viehe, welches
die Krankheit zuweilen überstehet, zu be-
mächtlich wäre.
S. 2. Damit aber hierdurch dem Haupt-
zwecke, nämlich der schnellen Unterdrückung,
Verhütung einer weitern Verbreitung der An-
steckung und der Abkürzung der zu diesem
Ende zu verhängenden Sperre kein Hinder=
niß gesexzt werde; so wird unter diesen Um-
ständen nachfolgende gesezliche Norm be-
stimmt, deren Anwendung in jedem solchen
einzelnen Falle der Beureheilung des betref-
fenden General Kreis: Kommissariats vorbe-
halten bleibt, welches die Ausführbarkeit
dieser Maßregeln in Hinsicht auf die Loka-
s#cten gewissenhaft zu würdigen har.
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C. 3. Es soll, wo die Lokalitaͤt dieses er-
laubt, für alles an einem Orte erkrankte
Nindvieh ein abgelegener einzelner Hof oder
Sctall zu einem Destlazarech für das Horn-
vieh ausersehen, und das etwa vorher da-
rin befindliche gesunde Vieh daraus entferne
werden. Ist ein solcher nicht vorhanden,
so könnte er leicht aus Bretern errichtet
werden. Alles an dem Orte an der Rind-
vieh= Pest erkrankte Vieh wird nun in diesem
Meststalle untergebracht, daselbst von einem
Thierarzte nach Umständen behandelt oder
auch nur der heilenden Natur überlassen.
Was sehr schwer krank ist, und keine Hof-
nung zur Wiedergenesung giebr, wird alfo-
gleich nach dem bestimmten Begräbnißorte,
der innerhalb den gesperrten Bezirke mög-
lchst abgelegen und versichert seyn muß, ab-
gef ührt, todrgeschlagen und vergraben, damie
es nicht unnüzerweise die Lust um sich noch
mehr verpeste, und den übrigen Seücken die
Genesung erschwere.
Der Pesistall wird mit einer Sperrungs=
Mannschaft umgeben, und in denselben sper-
ren sich die erfoderliche Anzahl Wirter ein
Thierarzt, wenn ein solcher vorhanden ist, oder
wenigstens, ein Viehrerständiger, und wo es
nöthig und thunlich scheint, ein Abdecker. Die
Sperrungs-Mannschaft hält sich auf d0 bis 50
Schritte von dem Stalle entfernt, und an
dieser Grenze wird das Erfoderliche an Nah-
rung rc. für die Eingesperrten abgegeben.
C. 4. Ehe aber das kranke Vieh in den
Peststall abgeführt ird, soll, damit eine