Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

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Pest erlaufenen Kosten den Betrag in Ein- 
nahme stellt. 
Jc) Damit aber auch unter diesen Umständen 
keine Gefahr der Verbreitung der Nind- 
vieh: Pest ron der Ablederung, Aufbe= 
wahrung der Häute, des Talges und der 
Hörner entstehen könne, so müssen die 
abgezogenen Häute sogleich eingekalkt oder 
in Alaun, oder Eichenrinden Lauge ge- 
lege, oder wenigstens auf Stangen auf- 
gehangen und öfter Strohfeuer darunter 
gemacht werden. Der Talg ist sogleich 
auszuschmelzen und in eigenen Tonen auf- 
zubewahren. Die Hörner sollen in Salz- 
wasser gelegt und zum weitern Gebrauch 
reservirt werden. Alles Uebrige der ger 
fallenen oder getödteten Thierkörper ist 
nach gesezlicher Vorschrift zu begraben. 
C. 6. Werden Markiflecken, kleinere oder 
grössere Städte von der Rindvieh-Pest befallen, 
welches durch zenaue Wachsamkeit, durch 
strenge Untersuchung alles dahin einzufüh- 
renden Hornviehes, Zurückweisung und Qua- 
rantaine des Verdächtigen, durch Aufhebung 
der Viehmärkte und Beschränkung des Ver- 
kehres mit Rindvieh auf das unentbehrlichste 
Bedürfniß wohl verhütet werden kann, so 
ist hier eben so zu verfahren, wie in der Beis 
lage Zifer 3 und in den vorstehenden 9. 
dieser Instrukzion vorgeschrieben ist. 
. 7. Die köntglichen General-Kreis= und 
Lokal-Kommissariate, in deren Bezirke sich 
die Rindvieh-Pest zeiget, sind verbunden 
von 3 zu 8 Tagen darüber mit einer ähnlt- 
— — 1642 
chen tabellarischen Nachweisung uͤber den 
Gang und die Resultate dieses Uebels, wie 
in der Beilage Zser 3. G. 4. Zifer 10. ver- 
ordnet ist, zu berichten. 
Nach geendigter Seuche haben sie einen 
Hauptbericht über den Verlauf und die Er- 
eignisse derselben mit einer genauen geschicht- 
lichen Darstellung der Art der Verbreitung, 
der dagegen getroffenen Maßregeln, ihres 
Erfolges, der Benennung der Individuen, 
welche sich zur Unterdrackung der Rindvieh- 
Pest vorzüglich thätig und derjenigen, welche 
sich dabei etwa nachlässig bewiesen haben, 
ferner der auf das Ganze erlaufenen Kosten, 
der Schäzung des zur Hemmung der Seuche 
niedergeschlagenen Viehes u. s. w. zu erstat- 
ten, und demselben ein ähnliches Haupt' 
tableau, wie die Beilage Zifer 0 enthält, an- 
zufügen. 
Beilage Zifer 5. 
Beschreibung und Zeichen der Rindvieh-Pest (- 
serdürre, Magenseuche, Uebergälle, oder grossen 
Galle, pestis bovilla). 
S. 1. Die Rindvieh-Pest ist keine der be- 
kannten seuchartigen Krankheiten, als bun- 
genseuche, Milzseuche, oder Milzbrand, 
Mauls, und Klauenseuche. Doch geschiehe 
es zuwellen, daß die Rindvieh-Pest mir der 
einen oder andern der genannten Seuchen 
komplizirt ist. - 
J.2.Sieenkstehtnichk,wiemanche 
andere Krankheiten des Hornviehes aus all- 
(115) 
 
	        
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