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Pest erlaufenen Kosten den Betrag in Ein-
nahme stellt.
Jc) Damit aber auch unter diesen Umständen
keine Gefahr der Verbreitung der Nind-
vieh: Pest ron der Ablederung, Aufbe=
wahrung der Häute, des Talges und der
Hörner entstehen könne, so müssen die
abgezogenen Häute sogleich eingekalkt oder
in Alaun, oder Eichenrinden Lauge ge-
lege, oder wenigstens auf Stangen auf-
gehangen und öfter Strohfeuer darunter
gemacht werden. Der Talg ist sogleich
auszuschmelzen und in eigenen Tonen auf-
zubewahren. Die Hörner sollen in Salz-
wasser gelegt und zum weitern Gebrauch
reservirt werden. Alles Uebrige der ger
fallenen oder getödteten Thierkörper ist
nach gesezlicher Vorschrift zu begraben.
C. 6. Werden Markiflecken, kleinere oder
grössere Städte von der Rindvieh-Pest befallen,
welches durch zenaue Wachsamkeit, durch
strenge Untersuchung alles dahin einzufüh-
renden Hornviehes, Zurückweisung und Qua-
rantaine des Verdächtigen, durch Aufhebung
der Viehmärkte und Beschränkung des Ver-
kehres mit Rindvieh auf das unentbehrlichste
Bedürfniß wohl verhütet werden kann, so
ist hier eben so zu verfahren, wie in der Beis
lage Zifer 3 und in den vorstehenden 9.
dieser Instrukzion vorgeschrieben ist.
. 7. Die köntglichen General-Kreis= und
Lokal-Kommissariate, in deren Bezirke sich
die Rindvieh-Pest zeiget, sind verbunden
von 3 zu 8 Tagen darüber mit einer ähnlt-
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chen tabellarischen Nachweisung uͤber den
Gang und die Resultate dieses Uebels, wie
in der Beilage Zser 3. G. 4. Zifer 10. ver-
ordnet ist, zu berichten.
Nach geendigter Seuche haben sie einen
Hauptbericht über den Verlauf und die Er-
eignisse derselben mit einer genauen geschicht-
lichen Darstellung der Art der Verbreitung,
der dagegen getroffenen Maßregeln, ihres
Erfolges, der Benennung der Individuen,
welche sich zur Unterdrackung der Rindvieh-
Pest vorzüglich thätig und derjenigen, welche
sich dabei etwa nachlässig bewiesen haben,
ferner der auf das Ganze erlaufenen Kosten,
der Schäzung des zur Hemmung der Seuche
niedergeschlagenen Viehes u. s. w. zu erstat-
ten, und demselben ein ähnliches Haupt'
tableau, wie die Beilage Zifer 0 enthält, an-
zufügen.
Beilage Zifer 5.
Beschreibung und Zeichen der Rindvieh-Pest (-
serdürre, Magenseuche, Uebergälle, oder grossen
Galle, pestis bovilla).
S. 1. Die Rindvieh-Pest ist keine der be-
kannten seuchartigen Krankheiten, als bun-
genseuche, Milzseuche, oder Milzbrand,
Mauls, und Klauenseuche. Doch geschiehe
es zuwellen, daß die Rindvieh-Pest mir der
einen oder andern der genannten Seuchen
komplizirt ist. -
J.2.Sieenkstehtnichk,wiemanche
andere Krankheiten des Hornviehes aus all-
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