Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1813. (8)

Vermächtnisse — Vorlesungen. 
Vermächtuisse zu frommen Zwecken, 
die der Gräfin Bennoma von Preyp- 
sing Lichrenegg 483. 
— — des Kanonikus Sartor in Augsburg 
529. 
Vermdgens-Auszahlung, Verbot der — An 
Soldaten im Dienste. S. Militär. 
Verpflegung der durch den Innkrels zlehen- 
den Armee 570. Auch Armee, Innkreis. 
Verpflichtung der Chirurgen bel der Naz. 
Garde lII. Klasse. S. Nazional-Garde. 
Versendungen, aamtliche, del den prote- 
stantischen Distrikts -Dekanaten. S. Pro, 
testant. Dekanat. 
Versicherungsanstalt, Brand= — Sleh 
Brandversicherung. 
Verstelgerung des Holzes in Staatswaldun- 
gen. Sieh Staat und Holz. 
Verzeichnisse, summarische, über die von 
dem Pollzel = Kordon aufgegiifsenen Indiol- 
duen. Slteh Polizei. " 
— — der Vorlesungen an den Unloersitäten. 
Slteh Unlkversität, auch Landshut, Er- 
langen. 
Veterin k= Schule, Zentral-, Enfang des 
Sommer -Lehrkurses an derselben für die 
Huf, und Beschlag-Schmiede 346. 
Korkurs zur Aufnahme in dieselbe 1109. 
Anfang des Winter-Lehrkurses für Be- 
schlagschmiede an derselben r107. « 
Vollmacht, Spezlal= ertbellte, an die 
Staat“= und Kenferenz= Minister, Grafen 
von Montgelas und von Reigereberg, wah= 
kend der Abwesenheie Seiner Majestat des 
Kdnigs in den ihnen untergeordneten Minl- 
nisterien in allen Källen, welche nicht Aller- 
hochste besondere Genehmigung erfodern, aus. 
dieser Spezial = Vollmacht unmittelbar zu un- 
terzeichnen r1 u. 812. Auch Minlsterien. 
Porlesungen an den Universftäten des Lan, 
des. Sieb Universität, auch im Ons= 
reglsier Landshut und Erlangen. 
Vormundschafts-Rechnungen —Zehrung. 
Vormundschafts-Rechnungen, Bestimmung 
über die Taren für deiselben Stellung und 
Reoision ra89. Auch Taxen. 
Vorschriften, Disziplinar-, für die Advoka- 
katen des Kbnigreichs. Sieh Advokaten. 
Vorzugsrecht der Wechselbriefe. S. 
Wechselbrlefe. 
W. 
Waarisen, Kolonlal= und englische, Aufbe- 
Dung des bieber darauf gelegenen Imposts 
1319. Auch Impost. 
Waisen der bel der Gendarmerie angestellten 
Individuen. Sieh Geudarmerie. 
Wapvpen-Verlelhungen für Städte und 
Märkte, welche entweder kelnes hatten, oder 
ibrer Verdienste wegen ein neueres und ver- 
mehrtes erhielten, und welches die Kommu- 
ne so wie die Naz. Garde 1II. Klasse bei offl- 
zzlellen Ausfertigungen zu führen berechtiget 
sind 781 734 963 — 964. 9659. 
— — und Prädikats, Uebertragung 806. 
Wechselbriefe. Die frühere Verordnung über 
das Vorzugsrecht der Wechselbriefe wird den 
Gerichtestellen und Bebbrden des Relchs 
neuerdings zur strengsten Aufmerksamkeit em- 
pfohlen: besonders, damlt das Kommunal= 
und Stlstungs = Vermdgen nicht gefähr-= 
det werde, da die Administrazlonen dem wech- 
lelfählgen Nealiräten = Besizer Darleiben aus 
diesem Vermdgen bewllligen kdnnen 17. 
Wegmacher, die denselden zustehende Bend- 
zung des in den Stratengräben wachsenden Gra- 
ses goz. Auch Gras. 
Weinbelegung, künftige, durch die Maut 
und Hallämter. Sieh Maut. 
Wittwen und Waiser der kei der Gen- 
darmerie angestellten Individuen. Sieh Gen- 
darmerie. 
3. 
Zehrung der Gendarmen In Wirehshsusern. 
Steh Gendarmerie.
	        
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