Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Pfarreien und Benefizien 
Erlediigungen. 
Im Regenkreise: 
1. Das Kuratbenefizium zu Kelheimwinzer. 
Das Kuratbenesizium zu Kelheim- 
winzer ist durch die Beförderung des Be- 
nefiziaten Zahn auf die Pfarrei Inkofen er- 
lediget worden. Der Beneftziat hat seine 
Wohnung an dem linken Donaunfer, sol- 
che ist von der Stadt Kelheim eine halbe 
Seunde entfernt, und weil die Donau fol- 
zende Orrschaften von der Pfarrei Obersal 
trennet, so übt der Beneßiziat die Seelsorge 
über die Dörfer Kelheimwinzer, Herrnsal, 
Irlbrunn, serner die Einöden Goldberg und 
Ingerhof aus. Die Seelenzahl belduft sich 
auf 407; die jährlichen Einkünfte auf 31° fl. 
S#1 kr. Die damit verbundenen ständigen Ab- 
gaben auf 23 fl. 46 ke. 
Im Illerkreise: 
2. Das Emeriten Benefizium zu Klosterbeuern, 
Herrschaftgerichts Babenhausen. 
Durch das am 23. Februar l. J. erfolgte 
Ableben des Priesters Georg Baumeister ist 
das inkurate Frühmeßbenefizium zu Kloster- 
beuern, Herrschaftsgerichts Babenhausen, 
erlediget worden, dessen jährliche Einkünfte 
sich ungefihr auf 316 fl. belaufen. 
Im Isarkreise: 
3. Die Pfarrei Eiselfing. 
Die Pfarrei Eiselfing im Bisthume 
Freising und Landgerichte Wasserburg, ist 
—t“ 
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durch die Versezung des lezten Pfarrers er- 
lediget. Sie hat in einem Umfange von " 
Stunden roto Parochianen, welche vom 
Pfarrer und einem Hilfopriester pastorire 
werden. , 
Im Pfarrdorfe ist eine Schule. Die Er- 
traͤgnisse sind wie bei jeder organisirten Pfar- 
rei fixer Gehalt 600 fl.; dann Genuß von 
20 Tagwerk Gruͤnden und freien Stole. 
Die Abgaben bestehen in 3 fl. 24 kr. 
  
Allerhoͤchste Zufriedenheits Be— 
zeigung, Belobung, Verdienstme- 
daille Verleihung und Be- 
lohnung. 
Der zu Mainburg verstorbene Erreligios 
des Klosters Weihenstephan, und vormalige 
farrer zu Garching, Priester Anton Amand. 
Erber, hat in seiner leztwilligen Verord= 
mung vom 17. November 1800 für den Schul- 
und Armenfond des Landgerichts Abensberg 
die ansehnliche Summe von sechs Tausend 
Gulden legirt, und in Hinsicht der hievon 
absälligen Zinsen, eben so zweckmässige, als 
liebreiche Bestimmungen getroffen; daher 
Seine königliche Majestät dieser würdigen 
Handlung das verdiente Lob hiemit öffentlich 
bezeigt haben wollen. 
Der Vizepräsident des königlichen Appel- 
lazionsgerichts für den Regenkreic, von We- 
ber, hat den Betrag einer von ihm unter- 
nommenen litterarischen Arbeic, zur Hälfte
	        
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