Full text : Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1875. (41)

—  422  —

genannten  Generalsekretär  den  betreffenden  Stadträthen  beziehentlich  Gemeindevorständen
direct  mitgetheilt  werden  und  sind  durch  diese  mit  thunlichster  Beschleunigung  abzustellen.

Dresden,  am  10.  December  1875.

Ministerium  des  Innern.
Für  den  Minister:
Schmaltz.

Fromm.

 

 

&  111.  Bekanntmachung,
eine  Anleihe  des  Steinkohlenbauvereins  Deutschland  zu  Oelsnitz  betreffend;
vom  11.  December  1875.

De-s  Ministerium  des  Innern  hat  der  unter  der  Firma  „Steinkohlenbauverein  Deutschland
  zu  Oelsnitz“  bestehenden  Actiengesellschaft,  welche  zu  Vollendung  ihrer  Schachtanlagen
  eine  Prioritätsanleihe  von  900,000  Mark  unter  Verpfändung  ihres  Grundbesitzes
  aufzunehmen  beabsichtigt,  zu  Ausgabe  von  auf  den  Inhaber  lautenden,  mit
5  Procent  jährlich  zu  verzinsenden  und  längstens  bis  zum  Jahre  1907  auszuloosenden
Prioritäts-Schuldscheinen,  und  zwar  von  500  dergleichen  im  Nennwerthe  von  je
200  Mark  und  von  800  dergleichen  im  Nennwerthe  von  je  1000  Mark,  nebst  Zinsleisten
  und  Zinsscheinen  nach  Maßgabe  der  vorgelegten  Hauptschuldverschreibung  nebst
Anleiheplan  die  nachgesuchte  Genehmigung  ertheilt,  was  hierdurch  zur  öffentlichen
Kenntniß  gebracht  wird.

Dresden,  am  11.  December  1875.

Ministerium  des  Innern.
v.  Nostitz-Wallwitz.

Fromm.

—  e——

Letzte  Absendung:  am  29.  December  1875.