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genannten Generalsekretär den betreffenden Stadträthen beziehentlich Gemeindevorständen
direct mitgetheilt werden und sind durch diese mit thunlichster Beschleunigung abzustellen.
Dresden, am 10. December 1875.
Ministerium des Innern.
Für den Minister:
Schmaltz.
Fromm.
& 111. Bekanntmachung,
eine Anleihe des Steinkohlenbauvereins Deutschland zu Oelsnitz betreffend;
vom 11. December 1875.
De-s Ministerium des Innern hat der unter der Firma „Steinkohlenbauverein Deutschland
zu Oelsnitz“ bestehenden Actiengesellschaft, welche zu Vollendung ihrer Schachtanlagen
eine Prioritätsanleihe von 900,000 Mark unter Verpfändung ihres Grundbesitzes
aufzunehmen beabsichtigt, zu Ausgabe von auf den Inhaber lautenden, mit
5 Procent jährlich zu verzinsenden und längstens bis zum Jahre 1907 auszuloosenden
Prioritäts-Schuldscheinen, und zwar von 500 dergleichen im Nennwerthe von je
200 Mark und von 800 dergleichen im Nennwerthe von je 1000 Mark, nebst Zinsleisten
und Zinsscheinen nach Maßgabe der vorgelegten Hauptschuldverschreibung nebst
Anleiheplan die nachgesuchte Genehmigung ertheilt, was hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht wird.
Dresden, am 11. December 1875.
Ministerium des Innern.
v. Nostitz-Wallwitz.
Fromm.
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Letzte Absendung: am 29. December 1875.