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Viertheil, nach der von der vormaligen
Kamer genehmigten Norm à 200 Umlags=
Porzionen von den übrigen 18 Gemeinden
zu erheben und zu bezahlen; die übrigen drei
Viertheile aber sind nach und nach in dem
nächst kommenden Jahre zu berichten.
München den 1#. Dezember 1814.
Im OberDonaunkreise:
(In der Gemeinde Haunsheim, kandgerichts
Lauingen.)
Nachdem sich die Gemeinde Hauns-
heim, Landgerichts Lauingen freiwillig er-
klärt hat, ihre seit dem Jahre 1705 bis
13o8 zur Bestreitung der Kriegsbedürf-
nisse aufgenommenen Kapital Schulden ad
5622 fl. nebst Zinsen zu berichtigen, und
in Rücksicht des gemeinschaftlichen Einver-
ständnisses der Interessenten, genehmigen
Seine königliche Majestät den vom General-
Kommissariate des Ober Donaukreises ein-
beförderten Tilgungs Plan, wonach von der
Gemeinde in à3# hintereinander folgenden
Jahren, jährlich /50 fl. nach dem alten
gewöhnlichen Anlagen Fuße zu ao fl. in drei
Terminen zu erheben, und hiemit den In-
teressenten nach der Priorität ihre Kapi-
talien mit den treffenden Zinsen heimzube-
zahlen sind.
Muͤnchen den 22. November 1814.
(In der Gemeinde Dinkelscherben, Land-
gerichts Zusmaröhausen.)
Der zur Tilgung der in 25,226 fl. — kr.
2 pf. bestehenden Kriegsschulden der Ge-
30
meinde Dinkelscherben, Landgerichte
Zusmarshausen in Vorschlag gebrachte Hlau,
wonach obige Summe durch eine Umlage
nach dem Steuer Fuße in 20 aufeinander
folgenden Jahren, und zwar in den 25 Jah-
ren jährlich mit vier Steuer Simplen zu-
sammen ad loco fl., und im 20sten Jahre
der Rest ad 226 fl. 75 kr. von der Ge-
meinde zu erheben, und den Interessenten
hinaus zu bezahlen ist, erhaͤlt die allerhoͤchste
Genehmigung. ·
Münchenden20.Dczembck1814.
Im Illerkreise:
(In der Stadt Füssen.)
Nach dem Antrage der beiden Kreis-
Stellen genehmigen Seine königliche Mase-
stär, daß zur Rückvergütung der aus der
Kommunal Kasse der Stadt Fussen seit
den Jahren 180% bis 1881 inclusire zur
Bestreitung ven Kriegs Ausgaben vorge-
schossenen Summe der richtig gestellte Be-
trag von 1258 fl. 30 bkr. auf die Stadt-
gemeinde repartirt, und nach dem Stener-
fuße erhoben werde.
München den 21. Dezember 1814.
Im Salzachkreise:
(gricgsschuldeniihm von den ehemaligen Für-
stenthümern Salzburg und Berchtes—
gaden.)
Da nach dem Rechenschafts Berichte,
welchen das königliche General Kommissariat
und die Finanz Direkzion des Salzachkreises
unterm 8. vorigen Monats über die Behand-