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lung des Kriegs Schuldenwesens der ehemaligen
Fürstenthümer Salzburg und
Berchtesgaden erstartet haben, die Einnahme
der Titgungs Kasse mir Einschluß des
Aktiorestes vom Etatsjahre 1812, und der
eingegangenen Ausstände von den Jahren
1312, 1814 und 1373 die Summe von
30, 1 32 fl. 37 kr. 2 pf. betragen hat, und
hievon 37,078 fl. sô0 kr. zur Schuldentilgung
vorschristmäßig verwendet worden sind,
folglich nur ein KassaRest von 147. fl.
1 kr. 2 pf. auf das laufende Etatsjahr zu
übertragen ist; so genehmigen Seine königliche
Majestät, daß zur dießjährigen Dotirung
dieser Kasse von dem ordindren Steuer=Gulden
eines Zieles 221 kr. pro rusticali,
und 77 kr. von jedem Gulden der ganzen
Jahrssteuer Schuldigkeit pro dominicali
als außerordentliche Kriegsschulden Tilgungssteuer
erhoben werden.
München den r2. Dezember 1374.
(Tiügung der Kriegsschulden im ehemaligen
Inn= und Hausruckviertel pro 187 k.)
Da nach dem von dem königlichen General
Kommissariate und der Finanz Direkzion
des Salzachkreises unterm 11. vorigen
Monats erstatteten Rechenschafts Berichte
über das Kriegsschulden Tilgungswesen des
ehemaligen Inn= und Hausruck viertels
für das verflossene Etatsjahr die
Einnahme der Tilgungs Kasse mit Einschluß
des Kasse Restes vom Jahre 187 in
101,564 fl. — kr. 2 pf., die Ausgabe in
87,038 fl. 25 kr. 2 pf. bestanden hat, folg-38
lich nur ein Rest von 13,625fl. 35 kr. auf
das laufende Etatsjahr zu übertragen ist;
so bewilligen Seine königliche Majestät, daß
zur diehfährigen Dotazion dieser Kriegsschulden
Tilgungskasse, und um sie in den
Stand zu sezen, ihre schuldigen Zahlungen
zu leisten, folgende Konkurrenz erhoben
werde:
I. Vom Dominikal Vermögen:
ein Drittheil der ordinären Dominikal=Steuer,
ein Drittheil des Dominikal Steuerbeischlages,
ein Drittheil der Beamten Steuer.
II. Vom Rustikal Vermögen:
ein ganzes Rüstgeld, und
die Hälfte des geminderten Pfenning-Beitrages.
München den 12. Dezember 181..
Im Salzachkreise:
(In den Gemeinden des kandgerichts Mauerkirchen.)
Nachdem sich bei Prüfung des eingesendeten
Konspekts über die Kriegsfoderung
des Marktes Altheim, Landgerichts
Mauerkirchen, von den Jahren 1805 und
1806, welcher eine von der KreisRechnungsreviston
nach Abstrich von 3033 fl.
53 kr. moderirte Summe von 5048fl. gkr.
darstellt, wovon sich 655 fl. 48 kr. zur allgemeinen
Konkurrenz, und 4302 fl. 20 kr.
zur örtlichen Umlage eignen, gezeigt hat,
daß unter lezterer Summe der Betrag von
312 fl. als Entschädigung für geplünderte
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