Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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lung  des  Kriegs  Schuldenwesens  der  ehemaligen
  Fürstenthümer  Salzburg  und
Berchtesgaden  erstartet  haben,  die  Einnahme
  der  Titgungs  Kasse  mir  Einschluß  des
Aktiorestes  vom  Etatsjahre  1812,  und  der
eingegangenen  Ausstände  von  den  Jahren
1312,  1814  und  1373  die  Summe  von
30,  1  32  fl.  37  kr.  2  pf.  betragen  hat,  und
hievon  37,078  fl.  sô0  kr.  zur  Schuldentilgung
  vorschristmäßig  verwendet  worden  sind,
folglich  nur  ein  KassaRest  von  147.  fl.
1  kr.  2  pf.  auf  das  laufende  Etatsjahr  zu
übertragen  ist;  so  genehmigen  Seine  königliche
  Majestät,  daß  zur  dießjährigen  Dotirung
  dieser  Kasse  von  dem  ordindren  Steuer=Gulden
  eines  Zieles  221  kr.  pro  rusticali,
und  77  kr.  von  jedem  Gulden  der  ganzen
Jahrssteuer  Schuldigkeit  pro  dominicali
als  außerordentliche  Kriegsschulden  Tilgungssteuer
  erhoben  werden.
München  den  r2.  Dezember  1374.

(Tiügung  der  Kriegsschulden  im  ehemaligen
Inn=  und  Hausruckviertel  pro  187  k.)
Da  nach  dem  von  dem  königlichen  General

  Kommissariate  und  der  Finanz  Direkzion

  des  Salzachkreises  unterm  11.  vorigen

Monats  erstatteten  Rechenschafts  Berichte

über  das  Kriegsschulden  Tilgungswesen  des

ehemaligen  Inn=  und  Hausruck  viertels
  für  das  verflossene  Etatsjahr  die

Einnahme  der  Tilgungs  Kasse  mit  Einschluß

  des  Kasse  Restes  vom  Jahre  187  in

101,564  fl.  —  kr.  2  pf.,  die  Ausgabe  in

87,038  fl.  25  kr.  2  pf.  bestanden  hat,  folg-38



lich  nur  ein  Rest  von  13,625fl.  35  kr.  auf
das  laufende  Etatsjahr  zu  übertragen  ist;
so  bewilligen  Seine  königliche  Majestät,  daß
zur  diehfährigen  Dotazion  dieser  Kriegsschulden
  Tilgungskasse,  und  um  sie  in  den
Stand  zu  sezen,  ihre  schuldigen  Zahlungen
zu  leisten,  folgende  Konkurrenz  erhoben
werde:
I.  Vom  Dominikal  Vermögen:
ein  Drittheil  der  ordinären  Dominikal=Steuer,

ein  Drittheil  des  Dominikal  Steuerbeischlages,

ein  Drittheil  der  Beamten  Steuer.
II.  Vom  Rustikal  Vermögen:
ein  ganzes  Rüstgeld,  und
die  Hälfte  des  geminderten  Pfenning-Beitrages.

München  den  12.  Dezember  181..

Im  Salzachkreise:
(In  den  Gemeinden  des  kandgerichts  Mauerkirchen.)


Nachdem  sich  bei  Prüfung  des  eingesendeten
  Konspekts  über  die  Kriegsfoderung
des  Marktes  Altheim,  Landgerichts
Mauerkirchen,  von  den  Jahren  1805  und
1806,  welcher  eine  von  der  KreisRechnungsreviston
  nach  Abstrich  von  3033  fl.
53  kr.  moderirte  Summe  von  5048fl.  gkr.
darstellt,  wovon  sich  655  fl.  48  kr.  zur  allgemeinen
  Konkurrenz,  und  4302  fl.  20  kr.
zur  örtlichen  Umlage  eignen,  gezeigt  hat,
daß  unter  lezterer  Summe  der  Betrag  von
312  fl.  als  Entschädigung  für  geplünderte

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