Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Regierungsblatt.

 

I.  Stück.  München,  Mittwoch  den  J.  Jänner  1815.

 

 

Bekanntmachungen.

(Die  land=  und  untergerichtlichen  Zivil  Pro-,
zeß-  und  Konkur#s-Tabellen  betreffend.)
Wir  Maximilian  Joseyph,

von  Gottes  Gnaden  König  von  Baiern.

Wie  haben  Unsern  Land  und  Umeergerichten
  bereits  bei  mehreren  Veranlassungen
Beweise  Unserer  Zufeiedenheit  mit  ihrer
seit  einigen  Jahren  erhöhren  Thärigkeit  in
Erledigung  der  Zivil  Rechtsstreite  gegeben.
Eine  Folge  des  ihnen  geschenkten  Zutrauens
war  die  Befreiung  derselben  von  Stellung
der  Spezial  Tabellen  über  die  von  ihnen
im  I.  und  II.  Semester  des  Jahres  1813
erledigten  Rechtsstreite,  eine  Erleichrerung,
welche  Wir  ihnen  zu  gewähren  um  so  mehr
für  dienlich  erachteten,  als  durch  die  damaligen
  Zeitverhältnisse  mehrere  Administrativ-Arbeiten
  herbeigeführt  wurden,  deren  unverschiebliche
  Besorgung  einen  nicht  zu  mißkennenden
  Geschäfrodrang  bei  diesen  Behörden
  veranlaßte.

Da  nun  dermal  der  Zeiipunkt  herannahet,
  wo  sämtliche  Land=  und  Untergerichte
nach  Unserer  Verordnung  vom  4.  Februar
dieses  Jahres  (Rggsbl.  St.  IX.  S.  211.)

verbunden  sind,  durch  Einsendung  der  Spezial
  Tabellen  sich  über  ihre  im  Jahre  1814,
im  Fache  der  kontenziosen  Zivil  Rechtspflege
heleisteren  Arbeiten  auszuweisen,  so  haben
einige  derselben  die  Bitte  um  abermalige
Befreiung  von  dieser  speziellen  Nachweisung
an  Uns  gelangen  lassen,  indem  die  ihnen
obliegenden  ausserordentlichen  administrativen
Geschäáfte  größtentheils  noch  fortdauerten,
manche  andere  aber  noch  hinzugekommen
seyen.

Dieses  Gesuch  war  von  dem  berichtlichen
  Zeugnisse  des  berreffenden  Appellazionsgerichtes
  begleitet,  daß  die  Aufhebung  der
strengen  Konerole  keine  nachtheilige  Folgen
auch  in  diesem  Jahre  habe  wahrnehmen
lassen,  und  die  Landgerichte  im  Allgemeinen
durch  ihre  Justiz  Verwaltung  die  Zufriedenheit
  der  vorgesezten  Stelle  erworben
hätten.

Da  mun  auch  Unser  Ober  Appellazionsgericht
  dem  Antrage  wegen  tempordrer  Befreiung
  sämtlicher  Land=  und  Untergerichte
von  Stellung  der  Spezial  Zivil  Prozeß=Tabellen
  für  das  Jahr  1814  nicht  entgegen
ist,  indem  bei  noch  fortwährendem  ungewöhnlichen
  Geschiftsdrange  die  zu  Herstel-(:)