5 Koͤniglich-Baierisches 6
Regierungsblatt.
I. Stück. München, Mittwoch den J. Jänner 1815.
Bekanntmachungen.
(Die land= und untergerichtlichen Zivil Pro-,
zeß- und Konkur#s-Tabellen betreffend.)
Wir Maximilian Joseyph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Wie haben Unsern Land und Umeergerichten
bereits bei mehreren Veranlassungen
Beweise Unserer Zufeiedenheit mit ihrer
seit einigen Jahren erhöhren Thärigkeit in
Erledigung der Zivil Rechtsstreite gegeben.
Eine Folge des ihnen geschenkten Zutrauens
war die Befreiung derselben von Stellung
der Spezial Tabellen über die von ihnen
im I. und II. Semester des Jahres 1813
erledigten Rechtsstreite, eine Erleichrerung,
welche Wir ihnen zu gewähren um so mehr
für dienlich erachteten, als durch die damaligen
Zeitverhältnisse mehrere Administrativ-Arbeiten
herbeigeführt wurden, deren unverschiebliche
Besorgung einen nicht zu mißkennenden
Geschäfrodrang bei diesen Behörden
veranlaßte.
Da nun dermal der Zeiipunkt herannahet,
wo sämtliche Land= und Untergerichte
nach Unserer Verordnung vom 4. Februar
dieses Jahres (Rggsbl. St. IX. S. 211.)
verbunden sind, durch Einsendung der Spezial
Tabellen sich über ihre im Jahre 1814,
im Fache der kontenziosen Zivil Rechtspflege
heleisteren Arbeiten auszuweisen, so haben
einige derselben die Bitte um abermalige
Befreiung von dieser speziellen Nachweisung
an Uns gelangen lassen, indem die ihnen
obliegenden ausserordentlichen administrativen
Geschäáfte größtentheils noch fortdauerten,
manche andere aber noch hinzugekommen
seyen.
Dieses Gesuch war von dem berichtlichen
Zeugnisse des berreffenden Appellazionsgerichtes
begleitet, daß die Aufhebung der
strengen Konerole keine nachtheilige Folgen
auch in diesem Jahre habe wahrnehmen
lassen, und die Landgerichte im Allgemeinen
durch ihre Justiz Verwaltung die Zufriedenheit
der vorgesezten Stelle erworben
hätten.
Da mun auch Unser Ober Appellazionsgericht
dem Antrage wegen tempordrer Befreiung
sämtlicher Land= und Untergerichte
von Stellung der Spezial Zivil Prozeß=Tabellen
für das Jahr 1814 nicht entgegen
ist, indem bei noch fortwährendem ungewöhnlichen
Geschiftsdrange die zu Herstel-(:)