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Grund der den uͤbrigen Untergerichten bewilligten
Erleichterung, ndmlich der Drang
der administrativen Geschäáfte, wegfällt.
München den 27. Dezember 1814.
Aus Sr. kèniglichen Majestät Spczial-Vollmacht:
Graf Reigersberg.
Auf königlichen allerhöchsten Befehl
Dder General-Sekretär
von Nemmer.
Herrschafts= und Ortsgerichte.
Seine königliche Majestät genehmigten
auf den Antrag der einschlägigen General=Kreiskommissariate
die Bildung folgender
Ortsgerichte:
Im Mainkresise.
(Ortsgericht Pücher Sreut.)
Der königliche Appellazionsgerichts-Nath
in Amberg. Franz Joseph Benno von
Korb bilder auf folgende Weise ein Ortsgericht
zu Püchersreut im Landgerichte
Neustadt an der Waldnab.
Dasselbe wird in einem Steuerdistrikte
die Orte Hüchersreut und Ilsenbach
mit der Einzeln Auerberg und 75 ständigen
Familien begreifen.
München den 2.I. Dezember 1874.
Im Ober Donaukreise.
(Ortsgericht Rettenbach.)
Der königliche Kämerer und Basalle
Sigmund Freiherr von Riedheim, bilder
bei dem Lehen zu Rertenbach im Landgerichte
Günzburg ein Ortsgericht.
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Dasselbe enthált in einem Seeuerdistrikte
die Orte Rettenbach, Remsharte
und Harthausen mie 167 behaußten
Familien.
München den a20ten Dezember 1874.
Im FIllerkreise.
(Ortsgericht Kronburg.)
Das geschlossene Patrimonialgeriche
Kronburg des königlichen Vasallen Freiherrn
von Westernach wird in ein Ortsgericht
verwandelt.
Dasselbe enthält die Orte Kronburg,
Illerbeuern, Ober und Unterbinwang,
Wagsberg und Greuth, dann
die Einzelhöfe Oslang, Hurren, im
Weiher, Heusinschwendi, Schollen,
Hagenbach und Hengmühle mie
07 Familien im Landgerichte Grönnenbach.
München den 29. Dezember 1814.
(Die landgerichtlichen Kriminal Tabellen für
das III. Quartal 1315 betreffend.)
Ministerium der Justiz.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Die von sämtlichen königlichen Landgerichten
im III. Quartale 1814 gelieferten
Kriminal-Arbeiten sind in nachfolgender summarischen
Uebersicht enthalten, welche hiemit
öffentlich bekannt gemacht wird.
München den 20. Dezember 1814.
Graf Reigersberg.
Durch den Minister
der General-Sekrctär
von Nemmer.