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G. 13. In der Anlage wird der Armee
die neue Formation der Gendarmerie be-
kannt gemacht.
Max Joseph.
von Triva.
In dem Armee Befehle vom 25. Juni
1315. — é. 1. Zif. 9. in der zweiten Zeile ist
statt Schneider — Schreiner zu lesen;
und 6. 2. — bei den Negiments Pferde Aerzten,
nach dem im 2. Husaren Regimente angestellten
Joseph Schwenk, — der Regiments Pferde-
Arzt Georg Krach, der gleich dem ihm fol-
genden Stephan Schwindel — seine Bestim-
mung bei dem Armee Haupt Marode Depot hat,
einzuschalten.
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Da Wir aus den Dienst: und Muste-
rungs Rapporten Unserer Gendarmerie die
Ueberzeugung geschöpft haben, daß die Ab-
sôönderung und Eintheilung der berittenen
Mannschast in besondere Eskadrons, bei ih-
rer nothwendig sehr weitschichelgen Dislozi-
rung dem Dienste in dem Maße nachtheilig
sey, in welchem hiedurch den für diese Es-
kadrons ausschliessend bestimmten Offzzieren
die Aufsicht über die in mehrere Kreise ver-
theilten Brigaden erschwert wird, während
sie mit den ihnen weit n#her gelegenen Offi-
zieren der Infanterie Kempagnien ohne Ver-
bindung sind; so haben Wir Uns bewogen
gefunden, die bei Unserer Gendarmerie der-
900
mal bestehenden Kavallerie Eskadrous aufzu-
lösen, und die berittene Mannschaft den In-
fanterie Kompagnien zuzutheilen, hienach also
den Stand der Gendarmerie auf folgende Ar#
festzusezen.
Das ganze Korps besteht aus drei Legio-
nen, deren erste ihren Siz in München, die
zweite in Nürnberg, und die dritte in Re-
gensburg haben, die bisherige provisorische
vierte Legion aber wieder aufgelöst werden
soll.
Jede Legion besteht aus 4 Kompagnien,
deren jede nach Erforderniß des Dienstes und
des ihr zugewiesenen Distrikees 3 bis 4 Bri-
gaden zu Pferd, und ro bis 14 Brigaden
zu Fuß enthälc, jede Brigade Infanterie und
Kavallerie aber aus 8 Gemeinen und einem
Unceroffizier zusammengesezt ist.
Uebrigens erhält jede Kompagnie zur Auf-
sicht für die zwei ersten Brigaden einen Feld-
webel, und einen zweiten Wachtmeister, sar
die übrigen Brigaden aber die erfoderliche
Zahl von Brigadiers, und wird durch einen
Kapitän und zwei Lieutenants kommandirt.
Die Gage der Kompagnie K dant
und Lieutenants bleibe dieselbe, welche ihnen
durch Unser Edikt vom 1 1. Oktober 1812.
Art. §§. bestimmt ist; um ihnen jedoch ihre
Musterunge Reisen in ihren künftig mehr aus-
gedehnten Distrikten zu erleichtern, und ihnen
die Kosien der Versrann zu ersparen, bewil-
ligen Wir jedem Offzier für den Unterhalt
eines Reitpferdes weitere 182 fl. zo kr. jähr-