Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Königlich 
Baierisches 954 
Regierungsblatt. 
  
XLvVII. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den 18. November 1315. 
  
— — 
Allgemeine Verordnung. 
(Die Einstellung der Erhebung von Militär Ver- 
pflegungo Beiträgen betressend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Da Uns angezeigt worden ist, daß von 
einigen Finanz Behörden irriger Weise die 
Erhebung der Militär Verpflegungs Beiträge 
noch auf das gegenwärtige Etats Jahr aus- 
gedehnt werden wolle, während diese außer- 
ordentliche Abgabe bloß bis zum Monate 
September l. J. einschlüßig zu erheben an- 
besehlen war; so wird hiemit bekannt ges 
macht, daß mit dem 1r. Oktober anfangend 
diese Abgabe nicht mehr entrichtet werden 
dürse, und hieran lediglich die ältern Rück- 
stände zu berichtigen seyen. 
München den 5. November 1815. 
kax Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf königlichen allerhchsten Befehl 
der General Sekretär 
G. von Geiger. 
Bekanntmachungen. 
Pfarrei Erledigung. 
Im Ober Donaukreise: 
Die Stadtpfarrei Dillingen. 
Durch die Versezung des bisherigen 
Stadtpfarrers Forster von Dillingen nach 
Neuburg, ist die Stadepfarrei Dillin- 
gen erlediget worden. 
Diese Pfarrei, welche in der Diszese 
Augsburg liegt, erstreckt sich auf den Um- 
fang und die Bevölkerung der Stadt Dil- 
lingen. 
Sie enthält zooo Seelen; zur Untert- 
stüzung des Pfarrers befindet sich in Dil- 
lingen ein Benelicium curatum, nekbst- 
dem ist die Haltung eines Hilfspriesiers 
nothwendig; auch s#nd drei einfache Bene- 
ficien dortselbst, es bestehr eine Knaben,- und 
eine Mädchen Schule in der Pfarrei, wovon 
jede drei Klassen, und jede Klasse einen bes 
sondern behrer hat. 
Die Erträgniße der Pfarrei berechnen 
sich auf 2350 fl. Die gewähnlichen Lasten 
mit Einschluß dessen, was die Haltung des 
Hilfspriesters kostet, belaufen sich auf 78a fl. 
241 kr.; dann sind noch 722: fl. 37 kr. 
(00“)
	        
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