Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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Baureluitlons Kapital innerhalb zwei Jah- 
ren, jedes Jahr also mit 361 fl. 18 kr. 2 dl. 
abzuführen. 
Ubrigens können auf diese Pfarrei vor- 
züglich pensionirte Kanonici, oder andere 
pensionirte Säkular Geistliche Anspruch 
machen. 
  
(Den akademischen Senat zu Landshut fär das 
Jahr 181. betreffend.) 
Seine königliche Majestät haben vermög 
allerhöchsten Reskripts an den akademischen 
Senat in Landshut vom 12. Oktober l. J. 
zu der Rektors Stelle für die Universitt 
Landshut, den Professor der Rechte Karl 
Joseph Mittermaier, und zu wechseln- 
den Senatoren: 
1) aus der II. (physikalisch mathemati- 
schen) Sektion den Professor Magold; 
2) aus der IV. (sthetisch philologischen) 
Sektion den Professor Ast; 
3) aus der VI. (juridischen) Sektion den 
Professor Andres; dann 
4) aus der VIll. (medizinischen) Sektion 
den Professor Feiler; 
allergnddigst ernannt. 
  
Patriotische Beitrge. 
(Für verwundete vaterländische Krieger.) 
Zu dieser edlen Bestimmung sind an das 
Interims Ober Kommando der Reserve Armee# 
eingesendet worden: 
Von dem Rektor und Lehrer Mar Wester- 
maier in Burglengenfeld 20 Pfund Charpie, 
  
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welche von der Schuljugend daselbst dar- 
gebracht worden. 
Muͤnchen den 4. Septeniber 1815. 
  
(Fuͤr verwundete und kranke Soldaten, dann fuͤr 
Wittwen und Waisen gebliebener vaterlaͤndi- 
scher Krieger.) 
Hieran sind eingegangen: 
1. Vom koͤnigl. baterischen freih errlich von 
Riederischen Patrimonialgerichte Schs- 
nau für Wittwen und Waisen der im 
Felde gebliebenen Krieger fl. 
2. Durch das königliche Polizei Kommissa- 
riat Erlangen von ber dortigen Frei- 
maurer Loge ebenfalls für die Wirtwen 
und Waisen der im glorreichen Kampfe 
fürs Vaterland gefallenen Krieger 2#5 fl. 
Durch das königliche Landgericht Ge- 
frees bei einem zur Feier des Sieges 
der allitrten Tunppen in Goldkronach 
gehaltenen Gottesdienste durch die Vor- 
steher gesammelt, und für die aus dem 
Pfarr Distrikte Goldkronach verwunde- 
ten, oder wenn keine solchen vorhanden 
wären, für diejenigen Soldaten des 
Pfarrspiels, welche sich durch Taxfer- 
keit ausgezeichnet haben, bestimmte 14 fl. 
4. Durch das kenigliche Landgericht Pas- 
sau vom Pfarrer Franz Kaver Schle- 
hammer von Schartenberg für die va- 
terländischen Krieger einen halben Max- 
dor zu 3 fl. 48 kr. 
nebst einem Sack mit Charpie. 
3
	        
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