Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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daß solche auch immer gehoͤrig unterhalten, 
untersucht, und ausgebessert werden. 
München den 20. November 1815. 
Max Joseph. 
Graf von Montgelas. 
Auf kbniglichen allerhbchsten Befehl 
der General Sekretär 
F. von Kobell. 
  
Bekanntmachungen. 
  
(Die Unterstüzung der an den Etapenronten lie- 
genden Unterthanen durch Vorschüsse betreffend.) 
Wir Maximilian Joseyph, 
von Gottes Gnaden Kömgvon Bajern. 
Da bis jeze noch weder von der kaiser- 
lich= russischen, noch von der kaiserlich-öster- 
reichischen Regierung irgend eine Zahlung 
der konvenzionsmäßig für Verpflegung der 
durchmarschirten Truppen, für Vorspann 
und Magazins Transporte schuldigen Ver- 
gütungen geleistet worden ist, so haben Wir 
in Hinsicht der Uns von Unseren General= 
Kreis Kommissariaten geschilderten Erschs- 
pfung Unserer an den Ecapenrouten liegen- 
den Unterthanen beschlossen, sie gleichwohl 
durch angemessene Vorschusse auf Rechnung 
der noch zu erwartenden konvenzionsmäßigen 
Zahlungen zu unterstützen, und die Zentral- 
Peräquazions Kasse zu diesem Behufe durch 
Darlehen aus anderen Kassen mit der erfo- 
derlichen Baarschaft versehen zu lassen. 
Für die königlichen General Kommissa- 
riate des Ober Donau-, Iller-, Isar#, 
  
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Salzach-, Regen= und Unter Do- 
naufreises, sfind daher nachstehende Sum- 
men, als 
für den Ober Donaukreis 95000 fl. 
:: Illerkreis 410,000 
* „: Isarkreis 5665,000 
Salzachkreis 40,000 
*:Regenkreis 8Z80o,o0oo#-b 
Unter Donaukreis 40, 000 - 
  
Summe 300,Goo ft. 
vertheilt worden, welche dieselben durch die 
Zentral Peraͤquazions Kasse baar zugesendet 
erhalten, und die sie ohne allen Verzug an 
jene Landgerichte und Gemeinden, nach dem 
Verhaͤltnisse ihres fuͤr Verpflegung der kai- 
serlich= österreichischen Truppen, für Vor- 
spann und Magazins Transporte im Laufe 
des gegenwärtigen Jahres zur Liquidazion 
gebrachten Guthabens, zu vertheilen haben, 
welche diese Unterstüzung am meisten be- 
dürfen. 
Der Vertheklungs Entwurf ist Uns se- 
hleich vorzulegen; die von den Landgerich- 
ten abzuhalrenden legalen Hinausbezahlungs= 
Protokolle aber sind längstens binnen vier 
Wochen einzusenden. 
München den 14. November 1815. 
Max Joseph. 
Graf von Monegelas. 
Auf koniglichen allerhdchsten Befehl 
der General Sekretär 
von Baumüller.
	        
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