Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

Genossenschaft  ausgefuͤhrter  Diebstaͤhle
und  Diebstahlsversuche,  wegen  Landstreicherei
  und  weiterer  Vergehen,  neben
  Verfällung  in  seine  Arrest=  Azungsund
  einen  Theil  der  Untersuchungsund
  Vertheidigungskosten,  eine  drei-Am

  3.  December  wurde:

1.  in  der  Ationssache  von  Göppingen
zwischen  Christian  Schlotz,  von  Ottenbach,
  Bekl.,  Anten,  nebst  Leonhard
Grieb,  von  Maitis,  Adcitaten,  und
dem  Bevollmächtigten  des  nach  Amerika
  ausgewanderten  Christian  Zeller,
Kl.,  Arten,  Bezahlung  eines  Kaufschillings-Rests,
  nebst  Verzugs-Zinsen  betreffend,
  der  Ant  mit  der  eingewandten
Berufung  wegen  versäumter  Nothfrist
zur  Ations-Anmeldung,  unter  Verurbheilung
  in  die  Kosten  dieser  Instanz  abgewiesen.


Den  6.  December  wurde:

.  in  der  Rechtssache  erster  Instanz  zwischen
  Matthäus  Gaub,  von  Stadion,
und  Genossen,  Kl.,  und  dem  Herrn
Grasen  Johann  Philipp  von  Stadion=Thannhausen,
  Bekl.,  Ersaß  von  Waisenkasse-Geldern
  berreffend,  durch  Beweis-=Nachlaß
  bedingt  absolutorisch,  unter

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zehnjährige  Zuchthausstrafe  zu  Gotteszell,
  und  nachherige,  mit  Androhung
  empfindlicher  Strafe  auf  den
Wiederbetretungsfall  verbundene  Ausweisung
  aus  dem  Königreich.

Civil  =  Senat.

Vergleichung  der  Prozeß-Kosten,  erkannt;


3.  die  Ationssache  von  dem  Oberamtegegerichte
  Wangen  zwischen  dem  Wechselhaus
  Heyder  und  Comp.  zu  Frankfurt
a.  M.,  Kl.,  Anten,  und  Franz  Kaver
Zengerle,  von  Riedhammer,  Bekl.,
Aten,  eine  Forderung  von  4401  Reichothaler
  betreffend,  wegen  versäumter
Nothfrist  zur  Anzeige  der  Berufung,
unter  Verurtheilung  der  Anten  in  die
Kosten,  für  verlassen  erklärt.

Den  13.  December  wurde:

.  in  der  Ationssache  von  dem  Oberamtsgerichte
  Münsingen  zwischen  dem  Kaufmann
  Johann  Georg  Stellwag,  von
Rothenburg  an  der  Tauber,  Kl.,  Anten,
  und  Simson  Samuel,  jeßzt  Hochstetter,
  von  Buttenhausen,  Bekl.,  Aten,
eine  Waaren-Forderung  betreffend,  die
Berufung  wegen  Versäumung  der  Nothfrist
  zu  Einreichung  der  Beschwerde-S