Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1815. (10)

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(Zeugengelder bei Briefereien betreffend.) 
Ministerium der Finanzen. 
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Koͤnigs. 
Um die hie und da bisher vermißte Gleich- 
förmigkeit in Anwendung des Regulativs 
über die Zeugengelder bei Briefereien zu er- 
reichen, finden sich Seine königliche Maje- 
stät veranlaßt, sämtliche Untergerichte auf 
C. o8. der provisorischen Tarordnung vom 
8. Oktober 1810. wiederholt hinzuweisen, 
und zur Erhebung aller möglichen Zweifel 
und Anstände jenen G. noch dahin zu erläu- 
tern, daß außer der hierin bestimmten Ent- 
schädigung für Zehrung und Versäumniß 
der Zeugen bei Briefereien, wenn deren Ad- 
hibirung nothwendig ist, gar keine andere 
wie immer Namen habende Tare oder Zeugen- 
geld erhoben werden dürfe, daß selbst jene 
Entschädigung (wie die Tarordnung ohnehin 
schon ausdrückt!) nur in dem Falle, wenn die 
Zeugen solche begehren, der Partei aufzubür- 
den sey, dann daß es übrigens den Parteien 
unbenommen bleibe, ihre Zeugen, wenn sie 
solcher bedürfen, selbst mitzubringen, und über 
die Entschädigung sich mit ihnen abzufinden. 
München den 27. Jänner 1815. 
Graf von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretär 
G. von Gelger. 
Herrschafts= und Ortsgerichte. 
Seine königliche Majestät genehmigten 
nach dem Antrage der einschlägigen General= 
Kreiskommissariate die Bildung folgender 
HOrtogerichte. 
  
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Im Moainkreise: 
(Ortsgericht Dieß furth. ) 
Joseph Ignaz von Heldmann bildet 
zu Dieß furth, im bandgerichte Kemnath, 
ein mannlehenbares Ortsgericht von 70 ständi- 
gen Familien, welches die Orte Dieß furth, 
Pechhofen und Troschelhammer 
begreift. 
Im Rezarkrelse. 
(Ortsgericht Eschenbach.) 
Die von Ebnerische Familie, unter der 
dermaligen Vertretung der Johann Seba- 
stian Wilhelm Ebner von Eschenbach bil- 
det ein Ortsgericht zu Eschenbach im 
Landgerichte Hersbruck, welches in einem 
Steuerdistrikte die Orte Eschenbach, Af- 
salten, Fischbrunn und Hubmanns- 
berg mit 36 behausten Familien begreift. 
Im Regenkreise: 
(Ortsgericht Holzheim. ) 
Die königliche Vasallin Maria Karolina 
Freifrau von Guttenberg, gebornen 
von Reisach bildet bei dem Lehen Holzheim 
ein lehenbares Ortsgericht, welches den Ore 
Holzheim mit den Hirschhof und darin 
62 ständige Gerichtssaßen im Landgerichte 
Burglengenfeld begreift. 
(Ortsgericht Pullenrieth. ) 
Dasgeschlossene Patrimonialgericht Pul- 
lenrieth, welches Anton von Schmauß 
im Landgerichte Neunburg ver dem Walde 
besizt, wird in ein Ortsgericht umgewandelt. 
Dasselbe begreift die Orte Pullenrieth und 
Plechhamer, dann die Einzelnhöfe Weis-
	        
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