Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1816. (11)

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Uebrigens ist diese Zeitschrift für alle gebildeten 
Klassen der Städte= und Landbewohner bestimmt; indem 
fle nicht streng irgend eine Wissenschaft und Kunst behan- 
delt, wohl aber die Erschelnungen und Hülfemittel im 
Gebiere der Wissenschaft und Kunst in dem bezeichneten 
Umfange bemerke, von den, Land und Volk näher berüh- 
renden äußern Verhandlungen pragmatische Nachrichten 
liefert, und überhaupt für die mannigfaltigen Zwecke des 
gesellschaftlichen Lebens und für die wifsenschaftliche und 
gescháftekundige Fortbildung der achrbaren zahlreichen 
Klaßen der weltlichen und geistlichen Beamten zu wir- 
keu strebt. 
Die Ausführung eines solchen dem allgemein aner- 
kannten Bedürfnisse entsprechenden Unternehmens ward 
jedoch nur durch den Schutz der baierischen Regierung, 
die alles Nätzliche und Erhebende so kräftig zu fordern 
pflegt, mdglich. — Wenn sich das Insiitut auch von Seite 
der benachbarten Regierungen dieser Theilnahme zu er- 
freuen hat: so mag den Heransgebern um so mehr das 
Bewußtsevn genügen, der natienellen Entwicklung edlerer 
Kräfte eine der Bahnen wieder gebrochen zu haben. 
Diese Zeitschrift kennt keine politische Abgränzung; 
wie ihr vorzüglicher Inhalr, Geschichte und Landeskunde 
aus der Gegenwart und Vorzeit, nach den beiden Grum- 
kräften der Natur wirken, und die Umgebung ansprechen; 
setzen sich ihre Marken selbst. Sie soll unsern Verkehr 
mit dem Main, mit den Alpen und dem Rhein be- 
leben; und sie wird zu einer Zeit, da im Gefolge äußerer 
Machtgebote die Wohnsitze und Verhältniffe der gebildeten 
Klassen einem so oftmaligen Wesel unterliegen, ein 
freundschaftliches Band werden, an das sich theure Er- 
innerungen, fortgesezte Forschungen und eigenthümliche 
Erfahrungen knüpfen; ein Band, das den weiten stillen
	        
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