Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

Nr.  11.  1914.  88

Anlage  1.

Die  Wahl  der  Versichertenbeisitzer  für  das  Oberversicherungsamt  Schwerin  findet
am  ...  .  .  .  ...  den  19
von  .Uhr  .  ..  .  .  .  ..  bis.  Uhr

statt.  Wegen  des  Orts  der  Wahl  wird  auf  Nr.  15  der  umstehend  abgedruckten  Bestimmungen
  hingewiesen.

Sie  haben  Versicherte  als  Beisitzer  zu  wählen.

Ihnen  sthen  Stimmen  zu.  Der  Stimmzettel  ist  in  dem  anliegenden
Wahlumschlage  verschlossen  abzugeben.

Diese  Aufforderung  dient  als  Wahlausweis.

Ich  fordere  Sie  auf,  eine

Borschlagsliste

für  die  Wahl  bis  .  .  .  ..  19  bei  mir  einzureichen.

Auf  die  umstehend  abgedruckten  wichtigsten  Bestimmungen  der  Reichsversicherungsordnung
  und  der  Wahlordnung  wird  besonders  hingewiesen.

Der  Wahlleiter.

Auf  der  Nöseite  d  der  i  Ausserder  #nd  die  §5  12,  47  und  71  Abs.  3  Ro.  sowie  die  Nummern
  2,  6,  13—15,  21  Ab  Wahlordnung  abzudrucken.  Im  §  47  RV.  ist  dans  Wort  „Verscherungsamts“
  durch  das  lMi  „Oberversicherungsamts“  zu  ersezen.

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