Metadata : Der Deutsche Reichstag.

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—  die  Presse  weist  es  weit  von  sich,  die  Beseitigung  von  längst  als
ungerecht  anerkannten  Lasten  durch  eine  ihrer  unwürdige,  rechtlose
Stellung  zu  erkaufen.  Ihre  ideale  Aufgabe  einer  freimütigen  Besprechung
der  öffentlichen  Zustände  steht  ihr  höher,  als  materielle  Vorteile.  Allseitig,
  auch  von  den  Regierungen,  ist  die  patriotische  Haltung  anerkannt,
welche  die  deutsche  Presse  in  jeder  ernsten  Zeit,  zuletzt  noch  während  des
französischen  Krieges,  eingehalten  hat.  Die  seltenen  Ausnahmen  bestätigen
  nur  die  Regel.  Um  so  weniger  hatte  die  deutsche  Presse  es
verdient,  von  einem  Gesetzentwurfe  bedroht  zu  werden,  dessen  Durchführung
  jedem  selbständigen  Mann  die  Leitung  eines  politischen  Blattes
unmöglich  machen  und  die  Presse  in  ihrem  freien  Beruf  vernichten
würde.“  So  lautete  eine  Erklärung  der  Berliner  Redaktionen,  Kletke
—  Zabel  —  Wehrenpfennig  —  Kayßler  („Deutsches  Wochenblatt")  2c.
Es  fehlten  die  „Norddeutsche  Allgemeine  Zeitung“,  die  „Post“,  die
„Kreuzzeitung.“  Inzwischen  stellte  Windthorst-Meppen  den  Antrag,
durch  ein  Notgesetz  Zeitungsstempel  und  Kautionen  zu  beseitigen.  Fürst
Bismarck  hielt  für  seine  Person  den  Biedermann'schen  Entwurf  durchaus
für  diskutabel,  und  durch  eine  Beteiligung  der  Regierungen  an  den  Beratungen
  für  soweit  amendierbar,  daß  eine  Verständigung  erreicht  werden
könne.  Sein  Wunsch  war  nur  gewesen,  um  das  Zustandekommen  eines
Preßgesetzes  zu  ermöglichen,  die  Beihilfe  des  Bundesrats  zum  preußischen
Entwurfe  abzuwarten.  Inzwischen  änderte  sich  die  Sache,  nach  einer
Verständigung  mit  dem  Reichstage  sollte  das  Preßgesetz  für  diese  Session
zurückgelegt  werden,  und  als  nun  doch  im  Hause  darüber  verhandelt
wurde,  welcher  der  beiden,  aus  der  Initiative  des  Hauses  hervorgegangenen
Entwürfe  zuerst  zur  Beratung  gelangen  sollte,  fand  Fürst  Bismarck
dieses  Verfahren  illoyal,  ohne  diesen  Ausdruck  öffentlich  zu  gebrauchen.
Im  Dezember  1873  erneuerten  die  Ultramontanen  den  Antrag
auf  Aufhebung  der  Stempelsteuer.  Minister  Camphausen  erklärte:
„Die  preußische  Regierung  habe  im  Sommer  dieses  Jahres  dem
Bundesrate  einen  Preßgesetzentwurf  zugehen  lassen,  zugleich  mit  dem
Antrage,  die  Presse  mit  Steuern  nicht  zu  belasten.  Man  sagt  nun
heute:  Ei,  wie  kommt  Ihr  dazu?  Es  handelt  sich  ja  nur  um  ein
Specialgesetz  für  Preußen,  und  weshalb  soll  das  an  das  Reich  verwiesen
  werden?  Die  Herren,  die  so  sprechen,  können  doch  der  Materie
kein  tiefes  Nachdenken  gewidmet  haben.  In  dem  Vorschlage  der  preußischen
  Regierung  für  das  zu  erlassende  Reichsgesetz  wurde  nicht  allein
das  in  Preußen  bestehende  Zeitungssteuergesetz  aufgehoben,  sondern  zugleich
  Vorsorge  getroffen,  daß  in  einem  deutschen  Staate  eine  Zeitungssteuer
  nicht  eingeführt  werden  könne,  ein  Recht,  das  heute  besteht;  Vor-