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— die Presse weist es weit von sich, die Beseitigung von längst als
ungerecht anerkannten Lasten durch eine ihrer unwürdige, rechtlose
Stellung zu erkaufen. Ihre ideale Aufgabe einer freimütigen Besprechung
der öffentlichen Zustände steht ihr höher, als materielle Vorteile. Allseitig,
auch von den Regierungen, ist die patriotische Haltung anerkannt,
welche die deutsche Presse in jeder ernsten Zeit, zuletzt noch während des
französischen Krieges, eingehalten hat. Die seltenen Ausnahmen bestätigen
nur die Regel. Um so weniger hatte die deutsche Presse es
verdient, von einem Gesetzentwurfe bedroht zu werden, dessen Durchführung
jedem selbständigen Mann die Leitung eines politischen Blattes
unmöglich machen und die Presse in ihrem freien Beruf vernichten
würde.“ So lautete eine Erklärung der Berliner Redaktionen, Kletke
— Zabel — Wehrenpfennig — Kayßler („Deutsches Wochenblatt") 2c.
Es fehlten die „Norddeutsche Allgemeine Zeitung“, die „Post“, die
„Kreuzzeitung.“ Inzwischen stellte Windthorst-Meppen den Antrag,
durch ein Notgesetz Zeitungsstempel und Kautionen zu beseitigen. Fürst
Bismarck hielt für seine Person den Biedermann'schen Entwurf durchaus
für diskutabel, und durch eine Beteiligung der Regierungen an den Beratungen
für soweit amendierbar, daß eine Verständigung erreicht werden
könne. Sein Wunsch war nur gewesen, um das Zustandekommen eines
Preßgesetzes zu ermöglichen, die Beihilfe des Bundesrats zum preußischen
Entwurfe abzuwarten. Inzwischen änderte sich die Sache, nach einer
Verständigung mit dem Reichstage sollte das Preßgesetz für diese Session
zurückgelegt werden, und als nun doch im Hause darüber verhandelt
wurde, welcher der beiden, aus der Initiative des Hauses hervorgegangenen
Entwürfe zuerst zur Beratung gelangen sollte, fand Fürst Bismarck
dieses Verfahren illoyal, ohne diesen Ausdruck öffentlich zu gebrauchen.
Im Dezember 1873 erneuerten die Ultramontanen den Antrag
auf Aufhebung der Stempelsteuer. Minister Camphausen erklärte:
„Die preußische Regierung habe im Sommer dieses Jahres dem
Bundesrate einen Preßgesetzentwurf zugehen lassen, zugleich mit dem
Antrage, die Presse mit Steuern nicht zu belasten. Man sagt nun
heute: Ei, wie kommt Ihr dazu? Es handelt sich ja nur um ein
Specialgesetz für Preußen, und weshalb soll das an das Reich verwiesen
werden? Die Herren, die so sprechen, können doch der Materie
kein tiefes Nachdenken gewidmet haben. In dem Vorschlage der preußischen
Regierung für das zu erlassende Reichsgesetz wurde nicht allein
das in Preußen bestehende Zeitungssteuergesetz aufgehoben, sondern zugleich
Vorsorge getroffen, daß in einem deutschen Staate eine Zeitungssteuer
nicht eingeführt werden könne, ein Recht, das heute besteht; Vor-