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schaffte wenigstens auf einige Tage der Woche allgemeine
Sicherheit, brachte Handel und Gewerbe wiederum in Gang,
entwoͤhnte nach und nach einen großen Theil seiner Mitbuͤrger
des Raubens, und rettete das Leben unzaͤhliger
Personen. Man hat in unsern Zeiten gegen die Asyle und
das von der. Geistlichkeit geforderte jus asyli fuͤr Kirchen,
Klbster u. s. w. auf das heftigste losgezogen. Wenn die
Invektive bei unsern Zeiten stehen bleibt, so ist sie vollkommen
gegruͤndet; denn bei unserer heutigen, durch die Gesetze
so genau bestimmten Art, Gerechtigkeit zu verwalten, sind
diese Zufluchtsoͤrter. nicht nur unnoͤthig, sondern dem Wohl
des Ganzen aͤußerst schaͤdlich: aber man denke sich in die
Zeiten des eilften, zwölften, dreizehnten Jahrhunderts hinein,
wo noch immer, ungefähr wie unter den Israeliten in
den ersten Zeiten der Bildung ihres Staats., Familienrache
und Selbsthülfe Statt hatte,##w die Gerichtshöfe selten und
in den Gerichtshöfen eine genaue Justizpflege noch seltner.
war, wo der Schwächere gegen die Bedrückungen des Stärkern
wenig obrigkeitliche, Hülfe zu hoffen hatte: was konme
noch einzige Hülfe für den Schwachen, für den unschuldig
Verfolgten seyn, als daß es gewisse Plätze gab, deren vorgegebene
Heiligkeit doch hie und da einen Räuber, einen gewaltthätigen
Feind abschrecken konnte? Freilich wurde durch
eben dieses jus asyli auch mancher Schuldige der Gerechtigkeit
entzogen. So gieng es also im Grunde nicht schlimmer
und nicht besser, als es überhaupt in dieser besten Welt zu
gehen pflegt. Jede mit großen Vortheilen verknüpfte Sache
hat auch ihre nachtheilige Seiten; so lange aber Nachtheil.
vom Vortheil, wie in gegenwärtigem Falle, weit übertroffen
wird, so bleibt die Anstalt doch noch immer lobenswürdig.
Man hat viele, oft monströse, Berechnungen gemacht,