Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1908. (35)

Nr.  72.  979

Nr.  7/Bmo  2.
Bekanntmachung,  Anderung  der  Militär-Transport-Ordnung  betreffend.

fl.  Staatsministerium  für  Verkehrsaugelegenheilen  und  K.  fKriegsministerium.

Die  durch  die  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers  vom  6.  Oktober  1908  (R.G.  Bl.  1908
S.504—5098)  verfügten  Abänderungen  der  Militär-Transport-Ordnung  und  der  Anlage  1
hierzu  haben  auch  für  die  bayerischen  Eisenbahnen  zu  gelten.

München,  den  3.  November  1908.

J.  V.
v.  Frauendorfer.  Staatsrat  Schoch.

Nr.  9/Vos.
Bekanntmachung,  die  Einführung  der  Eisenbahn-Verkehrsordnung  in  Bayern  betreffend.

R.  Staatsministerium  für  Verkehrsangelegenheiten.

Die  Anlage  B  zur  Eisenbahn-Verkehrsordnung  (Gesetz-  und  Verordnungsblatt  1899
S.  1075)  wird  in  nachstehender  Weise  abgeändert:
In  den  Nummern  XIV  Abs.  (1),  XXXV  aB  Abs.  (5),  XXXV  b  a)  Ziffer  6,
XXXVeZiffer  3  Abs.  (1),  XXXVd.  Abs.  (1)  und  Abs.  (4),  XXXVg  Abs.  (1)t,
XL  Abs.  (2),  XLIIa  Ziffer  5,  XLIIb  Ziffer  4,  XLIII  Ziffer  4  und  LIIIa
Abs.  (1)  werden  die  Worte:
„einem  vereideten  Chemiker“
oder
„eines  vereideten  Chemikers“
oder
„einem  vereideten  Sachverständigen“
ersetzt  durch:
„einem  von  der  Eisenbahn  anerkannten  Chemiker“
oder
„eines  von  der  Eisenbahn  anerkannten  Chemikers“
oder
„einem  von  der  Eisenbahn  anerkannten  Sachverständigen“.

München,  den  5.  November  1908.

v.  Frauendorfer.