Nr. 72. 979
Nr. 7/Bmo 2.
Bekanntmachung, Anderung der Militär-Transport-Ordnung betreffend.
fl. Staatsministerium für Verkehrsaugelegenheilen und K. fKriegsministerium.
Die durch die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 6. Oktober 1908 (R.G. Bl. 1908
S.504—5098) verfügten Abänderungen der Militär-Transport-Ordnung und der Anlage 1
hierzu haben auch für die bayerischen Eisenbahnen zu gelten.
München, den 3. November 1908.
J. V.
v. Frauendorfer. Staatsrat Schoch.
Nr. 9/Vos.
Bekanntmachung, die Einführung der Eisenbahn-Verkehrsordnung in Bayern betreffend.
R. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Die Anlage B zur Eisenbahn-Verkehrsordnung (Gesetz- und Verordnungsblatt 1899
S. 1075) wird in nachstehender Weise abgeändert:
In den Nummern XIV Abs. (1), XXXV aB Abs. (5), XXXV b a) Ziffer 6,
XXXVeZiffer 3 Abs. (1), XXXVd. Abs. (1) und Abs. (4), XXXVg Abs. (1)t,
XL Abs. (2), XLIIa Ziffer 5, XLIIb Ziffer 4, XLIII Ziffer 4 und LIIIa
Abs. (1) werden die Worte:
„einem vereideten Chemiker“
oder
„eines vereideten Chemikers“
oder
„einem vereideten Sachverständigen“
ersetzt durch:
„einem von der Eisenbahn anerkannten Chemiker“
oder
„eines von der Eisenbahn anerkannten Chemikers“
oder
„einem von der Eisenbahn anerkannten Sachverständigen“.
München, den 5. November 1908.
v. Frauendorfer.