Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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für  das

Königreich  Bayern.
3893.

München,  den  10.  Juni  1890.
m2  Inhalt:

Bekanntmachung  vom  30.  Mai  1890,  die  Verwaltung  und  den  Betrieb  der  k.  Verkehrsanstalten  betreffend.  —
Bekanntmachung  vom  1.  Juni  1890,  die  Einführung  des  Betriebsreglements  für  die  Eisenbahnen  Deutschlands
in  Vayern  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  1.  Juni  1890,  die  Postordnung  für  das  Königreich  Bayern
vom  1.  Mai  1889  betreffend.  —  Bekanutmachung  vom  3.  Juni  1890,  die  Postordnung  für  das  nönigreich
Bayern  vom  1.  Mai  1889  betreffend.  —  Bekanntmachung  vom  4.  Juni  1890,  die  Besetzung  der  Subalternund
  Unterbeamtenstellen  bei  den  Neichs=  und  Staatsbehörden  mit  Militäramwärtern  betressend.  —  Bekanntmachung
  vom  5.  Juni  1890,  die  Bahnordnung  für  bayerische  Eisenbahnen  untergeorducter  Bedeutung  betr.  —
Hofdienst-  Nachrichten.  —  Stagisdiensi-  Nachrichten.  —  Ordens-Verleihung.  —  Röniglich  Allerhöchste  Genehmigung
zur  Annahme  einer  freniden  T  Deloration.

Nr.  23791l.
Bekanntmachung,  die  Verwaltung  und  den  Betrieb  der  k.  Verkehrsanstalten  betreffend.
fl.  Staatsministerium  des  Königlichen  Hauses  und  des  Aeußern.

Im  Uamen  Jeiner  Mazjestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  Allergnädigst  zu  bestimmen  geruht,  daß  die  Direktoren  bei  der  Generaldirektion  der
Staatseisenbahnen  den  Titel  „Regierungsdirektor  bei  der  Generaldirektion  der  Staatseisenbahnen“
  und  die  Oberbahnamtsvorstände  den  Titel  „Oberbahnamtsdirektor“  zu  führen  haben.

München,  den  30.  Mai  1890.

Frhr.  v.  Crailsheim.
Der  General-Sekretär:
Statt  dessen:
Der  k.  Ministerialrath  v.  Bever.

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