Nr. 185. 989
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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 23. November 1915.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung, be-
treffend Einwirkung von Höchstpreisen auf laufende Verträge, vom
11. November 1915. (2) Bekanntmachung, betreffend Viehzählung.
(3) Bekanntmachung, betreffend Einschränkung des Fettverbrauchs.
(4) Bekanntmachung, betreffend russische Arbeiter.
II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 19. November 1915 zur Ausführung der Bundes-
ratsverordnung, betreffend Einwirkung von Höchstpreisen auf laufende Verträge
vom 11. November 1915.
ur Ausführung der Bundesratsverordnung, betreffend Einwirkung von
Höchstpreisen auf laufende Verträge, vom 11. November 1915 (RGl. S. 758)
wird das Nachstehende bestimmt:
81.
Für den Bereich des Großherzogtums wird ein Schiedsgericht zur Ent-
scheidung der in § 2 der Bundesratsverordnung bezeichneten Streitigkeiten
(„Schiedsgericht für Streitigkeiten über Höchstpreise.) bei dem Landgericht zu
Rostock errichtet.
§ 2.
Den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter ernennt der Oberlandesgerichts-
präsident aus den Mitgliedern des Oberlandesgerichts, des Landgerichts oder des
Amtsgerichts zu Rostock.
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