Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1845. (22)

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II.  Verfügungen  der  Departements.

Der  Departements  der  Justiz  und  des  Innern.
Der  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern.
Bekanntmachung,  betreffend  die  Errichtung  eines  Familien-Statuts  der  Grafen  v.  Pückler-Eimpurg.

Seiner  Königlichen  Majestät  ist  von  den  Grafen  Friedrich  und  Ludwig
v.  Pückler-Limpurg  ein  am  18.  November  1844  zu  Burgfarrubach  errichtetes  Familien=Statut
  mit  der  allerunterthänigsten  Bitte  vorgelegt  worden,  dasselbe  landesherrlich  zu  bestätigen
  und  hiernächst  öffentlich  bekannt  machen  zu  lassen.

Nachdem  bei  angestellter  Prüfung  sich  ergeben  hat,  daß  das  gedachte  Statut  nichts  der
Landes-Verfassung  und  den  bestehenden  Gesetzen  Zuwiderlaufendes  enthält;  so  wird  nunmehr
dasselbe,  jenem  Ansuchen  gemäß,  in  Folge  allerhöchster  Entschließung  vom  29.  Januar  d.  J.
unter  Bezugnahme  auf  die  demselben  beigefügte  Bestätigungs-Urkunde  mittelst  des  hiernach
stehenden  Auszuges  zur  allgemeinen  Kenntniß  und  Nachachtung  gebracht.

Stuttgart  den  19.  Februar  1845.
Prieser.  Schlaper.

Auszug
aus  dem  Familien=  Statut  der  Grafen  Friedrich  und  Ludwig  v.  Pückler-Limpurg
vom  18.  November  1844.
1c.  ꝛc.  1c.

&.  1—15.

(betreffen  die  standesherrlichen  Rechte,  die  Bestellung  und  Führung  der  Vormundschaften,
so  wie  die  Geschichte  des  Familien  =  Fideicommisses,  und  eignen  sich  nicht  zur  öffentlichen
Bekanntmachung.)  «  «

8.16«
Errichtung  des  Fideicommisses.

Die  im  §.  17  bezeichneten  Güter,  Rechte  und  Gefälle  sammt  deren  Zugehör  erklären
Wir  hiemit  für  alle  Zukunft  als

Gräflich  Pückler-Limpurg'sches  Fidei-Commiß,