Ar. 205. 1105
*r 4 .
—
Megierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 24. Dezember 1915.
Inhalr.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Preise für das surrogatfreie und das
surrogathaltige Mecklenburgische Wappenpapier aus der Papierfabrik von
F. Schoeller und Bausch in Neu Kaliß. (2) Bekanntmachung, betreffend
Verbot des unbefugten Anlegens militärischer Uniformen usw.
II. Abteilung.
M–..47
(1) Bekanntmachung vom 21. Dezember 1915, betreffend die Preise für das
surrogatfreie und das surrogathaltige Mecklenburgische Wappenpapier aus der
Papierfabrik von F. Schoeller und Bausch in Neu Kaliß.
Infolge vereinbarter Erhöhung der Preise, die von den Behörden für das
Mecklenburgische Wappenpapier nach der Bekanntmachung vom 28. Juli 1915
zu zahlen sind, wird vom 1. Januar 1916 an bis auf weiteres folgender
Tarif
für das Gewicht und den Preis der surrogatfreien und der surrogathaltigen, mit
dem Mecklenburgischen Wappen versehenen Schreibpapiere aus der Popierfabrik
von F. Schoeller und Bausch in Neu Kaliß
in Kraft treten:
Für das Halbries von 500 Bogen“
isher
künftig
Nr. 6. Weißes Kanzleipapier 6¾ kg 11 / 15 5 12 /.20 3
Nr. 10. desgleichen 6 3¾ kg 15 J— 3 16 7 20 3
Nr. 11. desgleihen 6½ kg 8— 3 8 75
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