Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

179

 

Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Amtliche  Beilage.

Nr.  33.
Jahrgang  1915.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  6.  April  1915.

Inhalt.

I.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Grunderwerb  aus  den  Feldmarken  Kl.
Bartelsdorf,  Kl.  Bentwisch,  Purkshof,  Riekdahl.  (2)  Bekanntmachung,
betreffend  die  für  Leistungen  an  das  Militär  zu  vergütenden  Durchschnittspreise
  von  Naturalien  für  den  Monat  März  1915.  (3)  Bekanntmachung,
  betreffend  Bezeichnung  der  Postagentur  Friedrichsmoor.

I.  Abteilung.
.

 

 

(1)  Bekanntmachung  vom  27.  März  1915,  betr.  Grunderwerb  ausäden  Feldmarken
  Kl.  Bartelsdorf,  Kl.  Bentwisch,  Purkshof,  Niekdahl.

Nach  —  aßgabe  des  Enteignungsgesetzes  vom  29.  März  1845  §  1,  Absatz  2,  ist  auf
den  Antrag  der  Königlichen  Eisenbahn-Direktion  Stettin  für  die  als  notwendig  erkannte
Herstellung  von  4  Wärterwohnhäusern  an  der  Eisenbahn  Rostock—Ribnitz  dei  Erwerb  von

19,99  ar  aus  der  Feldmark  Kl.  Bartelsdorf,

20,02  ar  aus  der  Feldmark  Kl.  Bentwisch,

19,95  ar  aus  der  Feldmark  Purkshof,

23,69  ar  aus  der  Feldmark  Riekdahl
genehmigt  worden.  #

Die  zu  erwerbenden  Gelände-Flächen  liegen  auf  Feldmark  Kl.  Bartelsdorf,  östlich

der  Bahn  von  Station  65,706—65.779,  auf  der  Feldmark  Kl.  Bentwisch,  westlich  der
Bahn  von  Station  63,503  —63,575,  auf  der  Feldmark  Purkshof  östlich  der  Bahn  bei
Sratien  59,55  und  auf  der  Feldmark  Riekdahl  westlich  der  Bahn  bei  Station  68,110
is  68,180.

Schwerin,  den  28.  März  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Zickermann.

 

47