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Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 33.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 6. April 1915.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Grunderwerb aus den Feldmarken Kl.
Bartelsdorf, Kl. Bentwisch, Purkshof, Riekdahl. (2) Bekanntmachung,
betreffend die für Leistungen an das Militär zu vergütenden Durchschnittspreise
von Naturalien für den Monat März 1915. (3) Bekanntmachung,
betreffend Bezeichnung der Postagentur Friedrichsmoor.
I. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 27. März 1915, betr. Grunderwerb ausäden Feldmarken
Kl. Bartelsdorf, Kl. Bentwisch, Purkshof, Niekdahl.
Nach — aßgabe des Enteignungsgesetzes vom 29. März 1845 § 1, Absatz 2, ist auf
den Antrag der Königlichen Eisenbahn-Direktion Stettin für die als notwendig erkannte
Herstellung von 4 Wärterwohnhäusern an der Eisenbahn Rostock—Ribnitz dei Erwerb von
19,99 ar aus der Feldmark Kl. Bartelsdorf,
20,02 ar aus der Feldmark Kl. Bentwisch,
19,95 ar aus der Feldmark Purkshof,
23,69 ar aus der Feldmark Riekdahl
genehmigt worden. #
Die zu erwerbenden Gelände-Flächen liegen auf Feldmark Kl. Bartelsdorf, östlich
der Bahn von Station 65,706—65.779, auf der Feldmark Kl. Bentwisch, westlich der
Bahn von Station 63,503 —63,575, auf der Feldmark Purkshof östlich der Bahn bei
Sratien 59,55 und auf der Feldmark Riekdahl westlich der Bahn bei Station 68,110
is 68,180.
Schwerin, den 28. März 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Zickermann.
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