Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 43.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 4. Mai 1915.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) und (2) Bekanntmachungen, betreffend den Zusammenschluß von
Kommunalverbänden. (3) Bekanntmachung, betrefsend Geländeerwerb
aus der Dorffeldmark Langsdorf, D.-A. Dargun. (4) Bekanntmachung,
betreffend die für Leistungen an das Militär zu vergütenden Durch-
schnittspreise von Naturalien für den Monat April 1915. (5) Be-
kanntmachung, betreffend Ausbruch der Rotzkrankheit zu Klockenhagen,
A. Ribnitz. (6) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch und Erlöschen
der Maul= und Klauenseuche.
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
...
(1) Bekanntmachung vom 28. April 1915, betreffend den Zusammenschluß von
Kommunalverbänden.
Die Kommunalverbände Stadt Schwerin, Domanialamt Schwerin und
Kommunalverband im Aushebungsbezirk Schwerin, welche sich
Veschlüse zu zusammenzeschlossen haben, sind nach Ziffer II der vom
3. April 1915 — Rbl. Nr. 50 — als ein Kommunalverband, dessen Vertretung nach
außen kens Maginrar zu Schwerin zusteht, anerkannt.
Schwerin, den 28. April 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
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