Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

324 Nr. 50. 1915. 
(4) Dem Königlich Italienischen Konsul Maximilian Metzler zu Stettin und 
dem Königlich Italienischen Vizekonsul Gustav Adolf Karow daselbst ist nach 
Entziehung des Exequaturs für das Reichsgebiet auch die Anerkennung als Konsular- 
beamte für das Großherzogtum entzogen worden. 
Schwerin, den 26. Mai 1915. 
() Der Bürgermeister Barten zu Neukalen ist beauftragt, für den Fall der Ein- 
berufung des Majors à la suite des Großherzoglich Mecklenburgischen Kontingents, 
Gutsbesitzers von Levetzow auf Lelkendorf zum Heeresdienste die Geschäfte des Zivil- 
vorsitzenden der Ersatzkommission und des Bezirkskommissars des Aushebungsbezirks 
Malchin bis auf weiteres vertretungsweise zu führen. 
Schwerin, den 27. Mai 1915. 
Mit dieser Nr. 50 werden ausgegeben: Nr. 64 und 65 des Reichs-Gesetzblatts von 1915.
	        
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