Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 55.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 12. Juni 1915.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Hypothekenverkehr während des Krieges.
(2) Bekanntmachung, betreffend Geländeaustausch auf der Stadtfeldmark
Ludwigslust. (3) Bekanntmachung, betreffend die Ausfuhr von frischem
Gemüse. (4) Bekanntmachung, betreffend Ausbruch und Erlöschen der
Maul= und Klauenseuche.
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten.
I teilung.
(1) Bekanntmachung vom 3. Juni 1915, betreffend Hypothekenverkehr während
des Krieges.
Unter dem 23. Dezember v. Js. hat das unterzeichnete Ministerium die nachstehende
Bekanntmachung erlassen:
„Der gegenwärtige Krieg erfordert gebieterisch, daß die unvermeid-
lichen Störungen des Wirtschaftslebens nicht weiter verschärft werden. Ins-
besondere liegt es auch im vaterländischen Interesse, die Lage der Grund-
besitzer in Stadt und Land nach Möglichkeit vor einer Gefährdung zu be-
wahren. Es muß erwartet werden, daß die Besitzer städtischer und länd-
licher Hypotheken diesen Verhältnissen Rechnung tragen und von der For-
derung einer Zinserhöhung während des Krieges Abstand nehmen, auch
eine Kündigung der Hypotheken nur dann vornehmen, wenn ihre eigene
wirtschaftliche Lage diese Maßnahme unbedingt erfordert."
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