Regierungs-Blatt
für das
Grohherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 85.
Jahrgang 1915.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 3. September 1915.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Zulassung von Installateuren durch
die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft zu Berlin. (2) Bekanntmachung,
betreffend die Bestellung eines Bevollmächtigten durch die Allgemeine
Elektrizitäts-Gesellschaft zu Berlin. (3) Bekanntmachung, betreffend die
Zeichnung von Mündelgeldern für die dritte Kriegsanleihe.
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten.
1. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 1. September 1915, betreffend die Zulassung von Installateuren
durch die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft zu Berlin.
Die Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft zu Berlin hat auf Grund Ziffer 87 der Landesherrlichen
Genehmigung zur Versorgung des Ostens des Großherzogtums mit elektrischem
Strom (Rbl. Nr. 106) folgende Installateure zur Ausführung von Anschlußanlagen
zugelassen:
1. Siemens-Schuckert-Werke, Technisches Bureau Rostock,
2. Allgemeine Elektrizitäts-Gesellschaft, Installationsbureau Rostock,
3. Verkehrs= und Installationsabteilung der Städtischen Elektrizitätswerke und
überlandzentrale Rostock (Betrieb der A.E.G.),
4. Ingenieurbureau Meincke, Rostock, Mühlenstraße 14.
Bemerkt wird, daß die Zulassung sich nur bezieht auf Anschlußanlagen, die von
der Überlandzentrale Rostock unmittelbar versorgt werden, sowie auf Anschlußanlagen
an Leitungsnetze in Städten und Gemeinden, die von der Allgemeinen Elektrizitäts-Gesellschaft
selbst betrieben und für welche die betreffenden Städte und Gemeinden sich
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