Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

 

Regierungs-Blatt

für  das

Grohherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Amtliche  Beilage.
Nr.  85.

Jahrgang  1915.
Ausgegeben  Schwerin,  Freitag,  den  3.  September  1915.

 

 

Inhalt.

I.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Zulassung  von  Installateuren  durch
die  Allgemeine  Elektrizitäts-Gesellschaft  zu  Berlin.  (2)  Bekanntmachung,
betreffend  die  Bestellung  eines  Bevollmächtigten  durch  die  Allgemeine
Elektrizitäts-Gesellschaft  zu  Berlin.  (3)  Bekanntmachung,  betreffend  die
Zeichnung  von  Mündelgeldern  für  die  dritte  Kriegsanleihe.

II.  Abteilung.  Dienst=  pp.  Nachrichten.

 

1.  Abteilung.
–..  —  —„

(1)  Bekanntmachung  vom  1.  September  1915,  betreffend  die  Zulassung  von  Installateuren
  durch  die  Allgemeine  Elektrizitäts-Gesellschaft  zu  Berlin.

Die  Allgemeine  Elektrizitäts-Gesellschaft  zu  Berlin  hat  auf  Grund  Ziffer  87  der  Landesherrlichen
  Genehmigung  zur  Versorgung  des  Ostens  des  Großherzogtums  mit  elektrischem
  Strom  (Rbl.  Nr.  106)  folgende  Installateure  zur  Ausführung  von  Anschlußanlagen
  zugelassen:

1.  Siemens-Schuckert-Werke,  Technisches  Bureau  Rostock,

2.  Allgemeine  Elektrizitäts-Gesellschaft,  Installationsbureau  Rostock,

3.  Verkehrs=  und  Installationsabteilung  der  Städtischen  Elektrizitätswerke  und

überlandzentrale  Rostock  (Betrieb  der  A.E.G.),

4.  Ingenieurbureau  Meincke,  Rostock,  Mühlenstraße  14.

Bemerkt  wird,  daß  die  Zulassung  sich  nur  bezieht  auf  Anschlußanlagen,  die  von
der  Überlandzentrale  Rostock  unmittelbar  versorgt  werden,  sowie  auf  Anschlußanlagen
an  Leitungsnetze  in  Städten  und  Gemeinden,  die  von  der  Allgemeinen  Elektrizitäts-Gesellschaft
  selbst  betrieben  und  für  welche  die  betreffenden  Städte  und  Gemeinden  sich

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