Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 121. 1915. 715 
(5) Bekanntmachung vom 18. Dezember 1915, betreffend Ausbruch und Er- 
löschen der Schweineseuche bezw. Schweinepest. 
Die Schweineseuche bezw. Schweinepest ist ausgebrochen: 
1. auf dem ritterschaftlichen Gute Kranichshof, Amts Gnoien, 
2. in der Stadt Teterow auf dem Grundstück Ottimarstraße Nr. 19, 
und erloschen: 
1. auf dem Hausgutspachthofe Striesdorf, Amts Güstrow, 
2. auf den ritterschaftlichen Gütern: 
Alt Kätwin, Amts Güstrow, 
Dudendorf, Amts Ribnit, 
3. in den Städten: 
Güstrow auf den Grundstücken: Pferdemarkt Nr. 10, Querstraße 
Nr. 2, Hageböcker Straße Nr. 41, Prahmstraße Nr. 4, 
Waren auf dem Grundstück Kaiser-Wilhelm-Allee Nr. 30, 
Tessin auf der Schweinemästerei an der Rostock-Tessiner Chaussee, 
4. auf dem Pachthofe Cordshagen, Amts Ribnitz. 
Schwerin, den 18. Dezember 1915. 
(6) Bekanntmachung vom 16. Dezember 1915, betreffend die Personenstands- 
aufnahme in Gemäßheit der Bestimmung im Artikel 53 Abs. 2 der Anweisung 
zur Ausführung des Einkommensteuergesetzes und des Ergänzungssteuergesetzes. 
In Gemähheit der Bestimmung im Artikel 53 Absatz 2 der Anweisung zur Ausführung 
des Einkommensteuergesetzes und des Ergänzungssteuergesetzes vom 6. Mai 1913 wird 
der Termin für die Personenstandsaufnahme 
auf Sonnabend, den 22. Januar 1916 
festgesetzt. 
Die Aufnahme liegt jeder Obrigkeit, in den gemeindlich verfaßten Ortschaften 
des platten Landes dem Gemeindevorstand unter Leitung der Ortsobrigkeit, für den 
Ortsbezirk ob. 
Die näheren Vorschriften über die Ausführung sind in den Artikeln 53 und 54 
der Anweisung enthalten. Für die Beschaffung der Formulare für das Personen- 
verzeichnis (Muster X der Anweisung) und die etwa erforderlichen Hilfs= und Haus- 
listen (Muster IX A und IX B) wie auch für das Verzeichnis Muster XI haben nach 
gesetzlicher Bestimmung die Obrigkeiten selbst Sorge zu tragen. 
Rostock, den 16. Dezember 1915. 
Landes-Steuer-Direktion. 
Brandenburg. 
169
	        
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