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57.
Nr. 39. 1915. 213
Brennholz, Reisig, Späne (Abfallspäne) und andere nur als Brennholz ver-
wertbare Holzabfälle, Holzschwarten (die äußeren Längsabschnitte von Rund-
holz), nicht über 6 m lang: Heidebesen, Reiserbesen.
Edelhölzer, wie Erika-, Cocus-, Zedern-, Buchsbaum-,
Ebenholz, Mahagoni-, Polisander-, Tiek= und Pockholz,
roh oder bearbeitet.
Holzzeugmasse, Holzmehl, auch Sägemehl und Sägespäne (wennnicht zu
Brennzwecken bestimmt), Strohmasse, Strohteigmasse, feuchte.
Hopfen.
Jute.
Kaffee, Kaffeeersatzstoffe, Kakao, Tee.
Kalk, gebrannter.
Kartoffeln.
Knochen, auch gereinigt und zerkleinert.
Knochenkohle, Beinschwarz.
Lumpen.
Weizenmehl.
Roggenmehl.
Kleie.
Andere Millereierzeugnisse.
Obst, frisches und getrocknetes, Beeren.
Weintrauben.
Küchengewächse (Gemüse, Zwiebeln usw.).
Pflanzen.
Ole (mit Ausnahme der Mineralöle), Fette, Tran und Talg.
Olkuchen, Olkuchenschrot und Olkuchenmehl aller Art, entölte Samen.
Papier und Pappe, Papierspäne, Strohpappe.
Erdöl (Petroleum) und andere Mineralöle sowie Mineralölrückstände, Braun-
kohlenteeröl.
Steinkohlenteeröle, Naphthalin.
Reis, Reismehl und Reiskleie.
Röhren von Ton und Zement, auch Dränröhren.
Rüben, Zuckerrüben sowie Schnitzel, gedörrte und getrocknete, Schnitzabfälle
und Köpfe davon, Futterrüben, Zichorienwurzeln, frische und gedörrte.
Rübensirup, gereinigt und ungereinigt, Melasse.
Salpetersäure, Salzsäure.
Salz (Koch-, Speise-, Viehsalz).
Bitter= und Glaubersalz.
Schiefer aller Art und Schieferwaren.
Schwefelsäure.
Soda aller Art.
Weingeist (Spiritus), Branntwein, Essig.
Stärke sowie Stärkesirup, Stärkezucker, Traubenzucker (Glykose), Trauben-
zuckersirup, Kartoffelmehl.