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suspendiert. Die feindliche Regierung ist faktisch und temporär.')
In dem Augenblick, in dem sie verschwindet, tritt die einheimische
ohne weiteres wieder an ihre Stelle. Ein Gebietserwerb wird nicht
herbeigeführt. |
Lange streitig war das Verhältnis der Okkupation zur debellatio.
Die debellatio geht, wie schon der Name besagt, aus
einem Kriegszustande hervor. Debellatio ist nach moderner Auffassung
Vernichtung eines fremden Staatsgebildes und Aneignung
seines Territoriums.®) Früher bezeichnete man auch die Gebietsabtretung
im Friedensschlusse als debellatio.e. Legt man diese
ältere Bedeutung von debellatio zugrunde, so liegt der Unterschied
zwischen ihr und der Okkupation auf der Hand. Okkupation ist
originärer, debellatio derivativer Erwerb. Anders gestaltet sich
das Verhältnis der beiden Institute, wenn man debellatio in dem
jetzt gebräuchlichen Sinne nimmt. Debellatio ist hiernach eine be-.
sondere Art, eine Unterart der Okkupation. Man hat dabei davon
auszugehen, daß ein Gebiet nach Beseitigung der Herrschaft über
es herrenlos wird. Infolgedessen schließt auch der okkupierende
Staat mit der früheren Regierung keine Verträge. Würde er es
tun, so fehlte ein wesentliches Merkmal der debellatio, die Zerschmetterung,
die Vernichtung des feindlichen Staates. Es läge dann
Unterwerfung vor, die Abtretung des ganzen Gebietes seitens der
bisherigen Staatsgewalt, also Zession. Bei der debellatio tritt jedoch
ein Augenblick ein, in dem keine feindliche Regierung mehr vorhanden
ist. Der Sieger erwirbt das jetzt herrenlose Land kraft
eigenen Rechtes, originär. Das sind aber die Kriterien der gewöhnlichen
völkerrechtlichen Okkupation. Mithin stellt sich die
debellatio als besondere Form der Okkupation dar; sie ist eine
qualifizierte Okkupation.?) Die debellatio ist nicht, wie Stengel‘)
annimmt, eine originäre Erwerbsart neben der Okkupation, sondern
eine Unterart derselben. Daß der Krieg, als dessen Folge die debellatio
eingetreten ist, ein gerechter gewesen sei, halte ich nicht
für erforderlich. Es mag wohl in der Theorie richtig sein, dies.
zu verlangen, und es entspricht auch der Moral, die Tatsachen
) Martens-Bergbohm a.a.O0. II S. 547.
») Heimburgera.a.0. S. 127.
) Salomona.a.0. S. 26.
4) 1895 S. 684.