Metadata : Der Gebietserwerb durch völkerrechtliche Okkupation.

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suspendiert.  Die  feindliche  Regierung  ist  faktisch  und  temporär.')
In  dem  Augenblick,  in  dem  sie  verschwindet,  tritt  die  einheimische
ohne  weiteres  wieder  an  ihre  Stelle.  Ein  Gebietserwerb  wird  nicht
herbeigeführt.  |

Lange  streitig  war  das  Verhältnis  der  Okkupation  zur  debellatio.
  Die  debellatio  geht,  wie  schon  der  Name  besagt,  aus
einem  Kriegszustande  hervor.  Debellatio  ist  nach  moderner  Auffassung
  Vernichtung  eines  fremden  Staatsgebildes  und  Aneignung
seines  Territoriums.®)  Früher  bezeichnete  man  auch  die  Gebietsabtretung
  im  Friedensschlusse  als  debellatio.e.  Legt  man  diese
ältere  Bedeutung  von  debellatio  zugrunde,  so  liegt  der  Unterschied
zwischen  ihr  und  der  Okkupation  auf  der  Hand.  Okkupation  ist
originärer,  debellatio  derivativer  Erwerb.  Anders  gestaltet  sich
das  Verhältnis  der  beiden  Institute,  wenn  man  debellatio  in  dem
jetzt  gebräuchlichen  Sinne  nimmt.  Debellatio  ist  hiernach  eine  be-.
  sondere  Art,  eine  Unterart  der  Okkupation.  Man  hat  dabei  davon
auszugehen,  daß  ein  Gebiet  nach  Beseitigung  der  Herrschaft  über
es  herrenlos  wird.  Infolgedessen  schließt  auch  der  okkupierende
Staat  mit  der  früheren  Regierung  keine  Verträge.  Würde  er  es
tun,  so  fehlte  ein  wesentliches  Merkmal  der  debellatio,  die  Zerschmetterung,
  die  Vernichtung  des  feindlichen  Staates.  Es  läge  dann
Unterwerfung  vor,  die  Abtretung  des  ganzen  Gebietes  seitens  der
bisherigen  Staatsgewalt,  also  Zession.  Bei  der  debellatio  tritt  jedoch
ein  Augenblick  ein,  in  dem  keine  feindliche  Regierung  mehr  vorhanden
  ist.  Der  Sieger  erwirbt  das  jetzt  herrenlose  Land  kraft
eigenen  Rechtes,  originär.  Das  sind  aber  die  Kriterien  der  gewöhnlichen
  völkerrechtlichen  Okkupation.  Mithin  stellt  sich  die
debellatio  als  besondere  Form  der  Okkupation  dar;  sie  ist  eine
qualifizierte  Okkupation.?)  Die  debellatio  ist  nicht,  wie  Stengel‘)
annimmt,  eine  originäre  Erwerbsart  neben  der  Okkupation,  sondern
eine  Unterart  derselben.  Daß  der  Krieg,  als  dessen  Folge  die  debellatio
  eingetreten  ist,  ein  gerechter  gewesen  sei,  halte  ich  nicht
für  erforderlich.  Es  mag  wohl  in  der  Theorie  richtig  sein,  dies.
zu  verlangen,  und  es  entspricht  auch  der  Moral,  die  Tatsachen

)  Martens-Bergbohm  a.a.O0.  II  S.  547.
»)  Heimburgera.a.0.  S.  127.

)  Salomona.a.0.  S.  26.

4)  1895  S.  684.