Full text : Gesetzes- und Verordnungs-Blatt für das Großherzogtum Baden. Jahrgang 1908. (40)

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XXIII.

(0)

 

-  O  oder
3.  Name.

Der  Ortsstiflung
der  nass

Rechn.=Ab-





1.  Für  die  örtlichen  kirchlichen  Bedürfnisse
erforderliche  Summen  (Ausgaben).

Voranschlagssatz

einzeln.  zusammen.

 

1  l

17Kircl)cngemeinde-


18  »

Kirchengemeinde-



24

 

 

.  .  .  .,  30  „  „60
*).  Bei  zweifähriger  Voranschlagsperiode  würden  auf  ein  Jahr  2  —  15  und  bei  dreijähriger  3
hier  einzustellen  sein.

II.  5

II.  6

C  Lasten  und  Verwaltungskosten  der  Kirchengemeindekasse.


Steuerabgänge  und  Rückvergütungen

Belohnung  des  Erhebers  der  örtlichen  und  allgemeinen
Kirchensternenrn

Regiekassenbeitrag...

Sonstiger  Verwaltungsaufwand  nach  dem  Durchschni
der  3  letzten  Jahrrrer

Summe  Abteilung  C.  Lasten  und  Verwaltungskosten
der  Kirchengemeindekasse
Hiezu  „  .Bauaufwand
»  Kultaufwand

S—

Summe  der  Ausgaben

II.  Zur  teilweisen  Deckung  der  vorstehenden  Ausgaben
  (1)  verwendbare  Mittel  (Einnahmen).

Privatrechtliche  Verpflichtungen  zur  Bestreitung  der  im  Voranschlag
  (Ziffer  I)  vorgesehenen  Ausgaben  bestehen  nicht.
Die  Kirchengemeinde  als  solche  hat  kein  werbendes  Vermögen.
Die  Kirchengemeindekasse  hat  aus  voriger  Rechnung  auf
1.  Jannar  einen  Kassenrest  vd0o  90  K  71
hievon  werden  als  Betriebsfonds  zurückbehalen
  60.  71  „
und  demgemäß  in  den  Voranschlag  eingestellt
  die  restlihen  30  6é  —  J
Von  den  Einnahmerückständen  zu  40  J),  welche  den  gewöhnlichen
  Betrag  nicht  überschreiten,  kann  nichts  entnommen
  werden.

Übertrag

 

 

45  „%½

100
50

245
1638
1330

3213

*30

30

 

—  10  ∆  entsallen  und