Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr. 68. 1915. 349 
Muster A. 
MAusweis für staatlich anerkannte Krankenpflegepersonen. 
  
welcher 
welche . 
pflegepersonenmit·derGesamtzensur...,.....,bestandenhatunddiezuk 
Ausübung des Krankenpflegeberufs erforderlichen Eigenschaften besitzt, erhält hiermit 
die Bescheinigung, daß 6 staatlich us anerkannt ist. 6 
Für den Fall, daß Tatsachen bekannt werden, welche den Mangel derjenigen 
Eigenschaften darrun, die zur Ausübung des Krankenpflegeberufs erforderlich sind, 
oder daß die Krankenpflegeperson den in Ausübung der staatlichen Aufsicht erlassenen 
Vorschriften beharrlich zuwiderhandelt, bleibt die Zurücknahme der Anerkennung 
vorbehalten. 
vor der staatlichen Prüfungskommission in Rostock die Prüfung für Kranken- 
*n—— 
Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinsche Medizinalkommission. 
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