Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

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Nr. 106. 1915. 
Inhalt. 
  
I. Allgemeine Bestimmungen. 
Errichtung und Betrieb der Zentrale. Absatzgebiet 
System und Spannungen 
Ausbauverpflichtungen 
Stromlieferung nach auswärts 
Strombezug von auswärts . 
Reserveverhältnis mit anderen Zentralen 
Benutzung der Landeschausseen, öffentlichen Wege 2 
Wahrung der Interessen des beimatschnhes“ . 
Ausschließlichkeitsrecht . 
Dauer der Genehmigung 
Genehmigung und Abnahme neuer Strecken 
Prüfungsrecht der Regierung . 
Betriebsbestimmungen 
   
durch die Regierung v 
der A.E.S. 
II. Stromlieferungsbedingungen. 
Stromlieferungsbedingungen für Einzelabnehmer .... 
Verträge mit Städten und ländlichen Gemeinden, sowie mit 
Genossenschaften und anderen Gemeinschaftsabnehmern 
Tarife im Versorgungsgebiet. Preiskontrolle 
Stromlieferung für die Landes- Eisenbahnen und * andere 
staatliche Zwecke ... 
Ausführung der Anschlußanlagen i im Versorgungsgebiet. 
III. übergang des Unternehmens auf die Großherzogliche Regierung 
(die Stadt Rostock). 
Allgemeine Bestimmungen 
Ankauf während der Genehmigungszeit 
Ankauf bei Ablauf der Genehmigungszeit 
Erwerb bei vorzeitiger Aufhebung der Genehmigung 
Übernahme von Anlagen außerhalb Mecklenburgs, Stomlieferung 
nach auswärts im Falle der lbernahme 
Übernahmepreis 
Buchführung 
Betriebsübergabe 
  
571 
Ziffer 
1— 8 
9— 12 
13— 19 
20— 21 
22— 25 
26— 30 
31— 33 
34 
35— 39 
40— 44 
45— 50 
51— 52 
53— 60 
61— 64 
65— 68 
69 
70— 71 
72— 76 
77— 84 
85— 86 
87— 90 
91— 92 
93—101 
102—103 
104—107 
108—110 
111—116 
117—120 
121—122 
146.
	        
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