Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

714 Nr. 125. 1915. 
(3) Bekanntmachung vom 30. Juli 1915, betreffend die Wiederausreise der aus 
Belgien geflüchteten Deutschen. 
Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 14. Juli 1915, betreffend die 
Wiederausreise der aus dem feindlichen Ausland hierher zurückgekehrten 
Deutschen wird nachstehende Anordnung des stellvertretenden Generalkommandos 
IX. Armeekorps hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Schwerin, den 30. Juli 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
IIIc. Nr. 7736/65 975. Nr. 1809. Altona, den 20. Juli 1915. 
wiederausreise der aus dem feindlichen Rusland hierher 
zurückgekehrten Deutschen. 
  
In gegebener Veranlassung wird darauf hingewiesen, daß die Verordnung vom 
5. Juli 1915 — HlIc. Nr. 65 975/7144 (K Bl. 1915 Nr. 1662 S. 606) — keine An- 
wendung findet auf Deutsche, die aus Belgien geflüchtet sind. 
v. Roehl.
	        
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