Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Ar. 132. 747 
Regierungs-Blatt 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
Ausgegeben Schwerin. Sonnabend, den 14. August 1915. 
  
Innalt. 
II. Abteilung. (1) Bekonntmachung, betreffend die von den Versicherungsträgern zu 
den Kosten der Oberversicherungsämter zu entrichtenden Pauschbeträge. 
(2) Bekanntmachung, betreffend Bestandsmeldung und Beschlagnahme 
von Metallen. 
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 9. August 1915, betreffend die von den Bersicherungs- 
trägern zu den Kosten der Oberversicherungsämter zu entrichtenden Pausch- 
beträge. " 
In Verfolg der Bekanntmachung pom 16. März 1912 über die Pauschbeträge, 
welche von den Versicherungsträgern zu den Kosten der Oberversicherungsämter 
zu entrichten sind (RGl. 1912 Nr. 21, vgl. auch Rbl. 1912 Nr. 45), wird auf 
Anregung des Reichskanzlers für den Bereich des hiesigen Oberversicherungs- 
amtes weiter angeordnet, daß die Versicherungsträger nicht verpflichtet find, 
für die an das Oberversicherungsamt zur erneuten Verhandlung zurück- 
gewiesenen Streitsachen einen doppelten Pauschbetrag zu entrichten. 
Schwerin, den 9. August 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
Im Auftrage: Zickermann. 
186
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.