Nr. 148. 1047
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 28. August 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend gewerbsmäßige Konservierung von Mairüben.
(2) Bekanntmachung, betreffend Lichtspiele. (3) Bekanntmachung,
betreffend Zustimmung zur Herstellung und zum Vertrieb von Sohlen,
die nicht ausschließlich aus Leder in einem Stück bestehen, und betreffend
Auskunst über Sohlen solcher Art. (4) Bekanntmachung, betreffend
landesherrliche Genehmigung der Ludolf Schultz-Stiftung zu Schwerin.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 24. August 1917, betreffend gewerbsmäßige Konservierung
von Mairüben.
achstehende in Nr. 198 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekanntmachung
der Reichsstelle für Gemüse und Obst, Verwaltungsabteilung, vom
12. August 1917 wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 24. August 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern.
L. v. Meerheimb.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung vom 5. August 1916 über die Verarbeitung von Gemüse
(REl. S. 914) wird bestimmt:
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