Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  148.  1047

Regierungs-Blatt

für  das

Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1917.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  28.  August  1917.

 

 

 

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  gewerbsmäßige  Konservierung  von  Mairüben.
  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Lichtspiele.  (3)  Bekanntmachung,
betreffend  Zustimmung  zur  Herstellung  und  zum  Vertrieb  von  Sohlen,
die  nicht  ausschließlich  aus  Leder  in  einem  Stück  bestehen,  und  betreffend
Auskunst  über  Sohlen  solcher  Art.  (4)  Bekanntmachung,  betreffend
landesherrliche  Genehmigung  der  Ludolf  Schultz-Stiftung  zu  Schwerin.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  24.  August  1917,  betreffend  gewerbsmäßige  Konservierung
  von  Mairüben.

achstehende  in  Nr.  198  des  Deutschen  Reichsanzeigers  veröffentlichte  Bekanntmachung
  der  Reichsstelle  für  Gemüse  und  Obst,  Verwaltungsabteilung,  vom
12.  August  1917  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  24.  August  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministertum  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

Bekanntmachung.

Auf  Grund  der  Verordnung  vom  5.  August  1916  über  die  Verarbeitung  von  Gemüse
  (REl.  S.  914)  wird  bestimmt:

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