Nr. 136. 1915. 759
g 8.
Anfragen und Anträge.
Alle Anfragen und Anträge, die vorliegende Verordnung betreffen, sind an das
Webstoffmeldeamt der Kriegs-Rohstoff-Abteilung
des Kgl. Kriegsministeriums,
Berlin SW. 48, Verl. Hedemannstr. 11
zu richten.
Die Fragen und Anträge müssen auf dem Briefumschlag sowie am Kopfe des
Briefes den Vermerk tragen: „Betrifft Bestandserhebung für Decken“.
Altona, den 31. August 1915.
Stellv. Generalkommando des IX. Armeekorps.
v. Roehl,
General der Artillerie.
(2) Bekanntmachung vom 26. Auguft 1915, betreffend die landesherrliche Genehmigung
der Schacht-Märck-Stiftung zu Wismar.
Die Schacht-Märck-Stiftung zu Wismar ist heute landesherrlich genehmigt
worden.
Schwerin, den 26. August 1915.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
geistliche Angelegenheiten.
Langfeld.
191