Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Nr.  136.  1915.  759
g  8.

Anfragen  und  Anträge.

Alle  Anfragen  und  Anträge,  die  vorliegende  Verordnung  betreffen,  sind  an  das
Webstoffmeldeamt  der  Kriegs-Rohstoff-Abteilung
  des  Kgl.  Kriegsministeriums,
Berlin  SW.  48,  Verl.  Hedemannstr.  11
zu  richten.
Die  Fragen  und  Anträge  müssen  auf  dem  Briefumschlag  sowie  am  Kopfe  des
Briefes  den  Vermerk  tragen:  „Betrifft  Bestandserhebung  für  Decken“.

Altona,  den  31.  August  1915.

Stellv.  Generalkommando  des  IX.  Armeekorps.

v.  Roehl,
General  der  Artillerie.

(2)  Bekanntmachung  vom  26.  Auguft  1915,  betreffend  die  landesherrliche  Genehmigung
  der  Schacht-Märck-Stiftung  zu  Wismar.

Die  Schacht-Märck-Stiftung  zu  Wismar  ist  heute  landesherrlich  genehmigt
worden.

Schwerin,  den  26.  August  1915.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium,  Abteilung  für
geistliche  Angelegenheiten.
Langfeld.

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