Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

IIb.  Nr.  56  711.

Nr.  137.  1915.

Nr.  2126.

765

Altona,  19.  8.  15.

Furückstellungsanträge  für  Ssterreichisch  -ungarische  in
Deutschland  beschäftigte  Facharbeiter.

(Krm.  A.K.Dep.  Nr.  210.  8.  15  A.Z.  (S.)

 

In  Zukunft  sind  solche  Zurückstellungsanträge  durch  die  Arbeitgeber  an  die  örtlichen
  zuständigen  stellv.  Generalkommandos,  in  besonders  dringenden  Fällen  an  das
Preußische  Kriegsministerium  zu  richten.  Jedem  Gesuch  sind  zwei  gleichlautende  ordnungsmäßig
  ausgefüllte  Fragebogen  nach  folgendem  Muster,  sowie  das  Landsturmlegitimationsblatt
  oder  die  sonstigen  militärischen  Legitimationsdokumente  der  Zurückzustellenden
  beizufügen.

Hierauf  wird  vom  stellv.  Generalkommando  nach  Prüfung  der  Sachlage  die  Firma
über  die  provisorische  Belassung  des  Arbeiters  an  seiner  Arbeitsstelle  benachrichtigt.
  Die  endgültige  Entscheidung  trifft  sodann  das  österreichische  oder  ungarische

  Landesverteidigungs-Ministerium.

Generalkommando  hierüber  den  Antragsteller.
Außerdem  wird  noch  bemerkt,  daß  die  provisorische  Zurückstellung  nach  den  österreichisch-ungarischen
  Grundsätzen  nur  für  bereits  gemusterte  Personen  verfügt

werden  darfj;  es  ist  aber

fähig  sind.

Zum  Schluß  benachrichtigt  das  stellv.

ohne  Belang,  ob  die  Betreffenden  garnison=  oder  felddienst- 



 

 

 

 

 

 

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v.  Roehl.