IIb. Nr. 56 711.
Nr. 137. 1915.
Nr. 2126.
765
Altona, 19. 8. 15.
Furückstellungsanträge für Ssterreichisch -ungarische in
Deutschland beschäftigte Facharbeiter.
(Krm. A.K.Dep. Nr. 210. 8. 15 A.Z. (S.)
In Zukunft sind solche Zurückstellungsanträge durch die Arbeitgeber an die örtlichen
zuständigen stellv. Generalkommandos, in besonders dringenden Fällen an das
Preußische Kriegsministerium zu richten. Jedem Gesuch sind zwei gleichlautende ordnungsmäßig
ausgefüllte Fragebogen nach folgendem Muster, sowie das Landsturmlegitimationsblatt
oder die sonstigen militärischen Legitimationsdokumente der Zurückzustellenden
beizufügen.
Hierauf wird vom stellv. Generalkommando nach Prüfung der Sachlage die Firma
über die provisorische Belassung des Arbeiters an seiner Arbeitsstelle benachrichtigt.
Die endgültige Entscheidung trifft sodann das österreichische oder ungarische
Landesverteidigungs-Ministerium.
Generalkommando hierüber den Antragsteller.
Außerdem wird noch bemerkt, daß die provisorische Zurückstellung nach den österreichisch-ungarischen
Grundsätzen nur für bereits gemusterte Personen verfügt
werden darfj; es ist aber
fähig sind.
Zum Schluß benachrichtigt das stellv.
ohne Belang, ob die Betreffenden garnison= oder felddienst-
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v. Roehl.