Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1915 (2)

Ar. 138. 769 
Regierungs-Blatt 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1915. 
  
  
  
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 2. September 1915. 
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Kontrollversammlungen. (2) Bekannt- 
machung, betreffend Reisen an die Front. (3) Bekanntmachung, betreffend 
den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 31. August 1915, betreffend Kontrollvers lung 
ür die Folge sollen auch diejenigen Personen zu den Kontrollversammlungen 
herangezogen werden, die bereits dem aktiven Heere angehörend, sei es wegen 
Krankheit, zur Erholung — sofern marschfähig —, sei es aus anderen 
Gründen, sich auf Urlaub befinden. 
Die in Betracht kommenden Ortsobrigkeiten des Landes werden aufge- 
fordert, genaue Listen über die Beurlaubten zu führen unter Eintragung der 
Namen, des Dienstgrades, des Truppenteils, des Grundes der Beurlaubung, 
sowie des Tages des Urlaubsbeginnes und des Endes, und streng darauf zu 
halten, daß die Beurlaubten ihre Meldepflicht nicht versäumen. 
Schwerin, den 31. August 1915. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern. 
L. v. Meerheimb. 
  
193
	        
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