W 7.
Regierungs-Blatt
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart Samstag den 8. April 1854.
Inhalt.
Könsgliche Dekrete. Keine.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Schreibart der Prozeßschristen. —
Verfügung, betreffend die Gesuche von Angestellten des Departements des Innern um Dienftstellen anderer
Departements. — Bekanntmachung, betreffend das zur Anwendung des Zolltarlss beim Verkehr mit Oesterreich
dienende Waarenverzeichniß. — Bekanntmachung, betreffend die Rübenzuckersteuer.
1. Unmittelbare Königliche Dekrete.
Keine.
II. Verfügungen der Departements.
A) Des Justiz-Departementê.
Des Civil-Senats des K. Obertribunals.
Bekanntmachung, betreffend die Schreibart der Prozeßschriften.
Um den Mißbrauch einer ungebührlichen Ausdehnung der Schriftzüge in den Prozeßschriften
abzustellen und die Ungleichheit in der Belohnung, welche sich aus dem Mangel
eines sichern Anhaltspunktes ergiebt, möglichst zu vermeiden, sieht ver Civil-Senat des K.
Obertribunals in Uebereinstimmung mit den Civil-Senaten der Kreisgerichtshöfe sich veranlaßt,
Folgendes festzusetzen: