Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1854. (31)

W  7.
Regierungs-Blatt

Königreich  Württemberg.

 

Ausgegeben  Stuttgart  Samstag  den  8.  April  1854.

Inhalt.

Könsgliche  Dekrete.  Keine.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  betreffend  die  Schreibart  der  Prozeßschristen.  —
Verfügung,  betreffend  die  Gesuche  von  Angestellten  des  Departements  des  Innern  um  Dienftstellen  anderer
Departements.  —  Bekanntmachung,  betreffend  das  zur  Anwendung  des  Zolltarlss  beim  Verkehr  mit  Oesterreich
  dienende  Waarenverzeichniß.  —  Bekanntmachung,  betreffend  die  Rübenzuckersteuer.

 

1.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
Keine.
II.  Verfügungen  der  Departements.
A)  Des  Justiz-Departementê.
Des  Civil-Senats  des  K.  Obertribunals.
Bekanntmachung,  betreffend  die  Schreibart  der  Prozeßschriften.

Um  den  Mißbrauch  einer  ungebührlichen  Ausdehnung  der  Schriftzüge  in  den  Prozeßschriften
  abzustellen  und  die  Ungleichheit  in  der  Belohnung,  welche  sich  aus  dem  Mangel

eines  sichern  Anhaltspunktes  ergiebt,  möglichst  zu  vermeiden,  sieht  ver  Civil-Senat  des  K.
Obertribunals  in  Uebereinstimmung  mit  den  Civil-Senaten  der  Kreisgerichtshöfe  sich  veranlaßt,

  Folgendes  festzusetzen: