thumbs : Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 nebst dem Einführungsgesetze vom 18. August 1896.

96  Erstes  Buch.  Allgemeiner  Teil.

selbst  (§  1317),  Erbvertrag  (88  1941,  2274)  und  andere  erbrechtliche
Verträge  (§8  2290,  2346,  000  Über  Tarifvertrag  2.  JW.  11  1014.  In
einzelnen  Fällen  spricht  das  Ge  etz  von  „Einigung“  (88  8547,  873,  929#,
vgl.  88  5161,  154:,  155),  „Vereinbarung"  (§§  247,  248,  344,  399.  443,
503,  5052,  5061,  507,  509,  540,  631,  7235,  7.45,  749),  „Einverständnis“
  (§  465),  „Verabredung“  (§  1542).

I.  Berhandlungen.
1.  Antragsgebundenheit  §.  145.

Wer  einem  Anderen  die  Schließung  eines  Vertrags?  anträgt,
  ist  an  den  Antrags  gebunden",  es  sei  denn,  daß  er  die
Gebundenheit  ausgeschlossen  hat.

1  80,  81,  IIà  118,  IIb  141,  III  141.  M.  1,  164.  Prot.  1,  74.  D.  28.

1.  d.  h.  einer,  wenn  auch  erst  durch  die  Umstände,  bestimmten
Person.  Allgemeine  Anerbietungen  nur  in  besonderen  Fällen  wirksam,
2.  JW.  0576.  A.  “  Abs.  3  vor  §  104.  2.  A.“  vor  §  104.

3.  Empfangsbedürftige  Willenserklärung  (A.“  vor  8§8  104),  auch
durch  schlüssige  Handlungen,  z.  B.  Zusendung  unbestellter  Waren,  soweit
nicht  Formvorschriften  (88  fl.  Platz  greifen.  In  §  150  bhat  Antrag
Form  einer  Annahme,  ebenso  häufig  bei  der  Annahme  von  Einladungen
zu  Anträgen,  die  noch  kein  Antrag  sind.

4.  Dauer  §  146.  Schadensersatzpflicht  für  den  Gal  schuldhafter
Verhinderung  der  Annahme,  Z.  R.  50  11,  63  280,  JW

5.  Auch  stillschweigend  §  125  A.  3.  Auch  Ichinguh,  wenn  der
Ausschluß  rechtzeitig  eintrifft.  Z—.  IW.  1148.  Annahmesähigkeit  (8146
A.  2)  bleibt  unberührt.  E.  R.  4816.  Verlust  der  Annahmefähigkeit
eines  Loses  durch  die  Ziehung,  &.  JW.  02  B.210.

2.  Erlöschen  des  Antrags  8.  146.

Der  Antrag  erlischt1,  wenn  er  dem  Antragenden  gegenüber
  abgelehnt?  oder  wenn  er  nicht  diesem  gegenüber  nach  den
§§.  147  bis  149  rechtzeitig  angenommen"  wird.

1  82  bis  85,  887,  II  A  119,  IID  142,  III  142.  M.  I,  168,  175.  Prot.  1.
77,  VI,  124.  D.  24.  —  Geändert  durch  RTK.

1.  verliert  die  Annahmefähigkeit.

2.  Erlöschen  erfolgt  erst  durch  den  Empfang  der  Ablehnung  (§  130
A.  2  und  3).—  Fernere  Erlöschungsgründe:  Widerruf  (empfangsbedürftig)
bei  ausgeschlossener  Gebundenheit  (§  145),  ausnahmsweise  Tod  und  Geschäftsunfähigkeit.
  —  §  151  a.  E.—  Einfluß  der  Ziehung  auf  das  Angebot
eines  Loses  4K.  R.  5011.  —  Mit  Zurverfügungstellung  der  Ware  wird
Eigentumsübertragungsangebot  abgelehnt,  es  erlischt  aber  nicht,  solange
Verkäufer  Abnahme  verlangt  E.  Bay.  7

3.  Über  verspätete  Annahme  88  *i·  150.

4.  Begriff  §  147  NA.  6.

5.  Über  den  Fall,  daß  eine  Annahmeerklärung  nicht  erforderlich
ist,  88  151,  152.  Versteigerung  §  156.  Schweigen  als  Annahme
HGB.  8  362.