Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 69. 881 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
„ Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 26. April 1916. 
  
  
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 
4. April 1916, betreffend die Festsetzung von Pachtpreisen für Klein- 
gärten. (2) Bekanntmachung, betreffend die Post der russischen Schnitter. 
(3) Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von Reißmaschinen. 
(4) Bekanntmachung, betreffend den Verkehr mit Verbrauchszucker. 
(5) Bekanntmachung zu den Ausführungsbestimmungen des Reichskanzlers 
zur Bundesratsverordnung vom 18. April 1916 über den Verkehr mit 
Seife, Seifenpulver und anderen fetthaltigen Waschmitteln. 
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 19. April 1916 zur Ausführung der Bundesrats- 
verordnung vom 4. April 1916, betreffenb die Feftsetzung von Pachtpreisen für 
Kleingärten. 
Zur Ausführung der Bundesratsverordnung vom 4. April 1916 über die Fest- 
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setzung von Pachtpreisen für Kleingärten wird folgendes bestimmt: 
J. 
Die der unteren Verwaltungsbehörde zugewiesenen Geschäfte werden 
den Ortsobrigkeiten wahrgenommen. 
Zuständig ist diejenige Ortsobrigkeit, in deren Bezirk des Grundstück be- 
legen ist.
	        
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