Full text : Central-Blatt für das Deutsche Reich. Neunter Jahrgang. 1881. (9)

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Der  Pfändungsbeschluß  ist  zuzustellen

 

Laufende
  wem
Nr.

3.
Bei  Pfändung

4.

Bemerkungen.

 

III.Dem  Kriegsministerium.

Departement  für  das  Invalidenwesen
  im  Kriegsministerium.


 

 

10
11
12
13

14

 

A.  des  Diensteinkommens

der  Beamten  der  Garnisonverwaltungen,

der  Militär-Baubeamten,

der  Beamten  der  Garnison-Lazarethe,

der  Beamten  der  Korps-Zahlungsstelle  des
14.  Armee-Korps,

der  Lehrer  bei  den  Garnisonschulen.

sämmtlicher  übrigen  unter  den  Nummern  Al
und  II  nicht  inbegriffenen  Offiziere  und  Beamten
  der  Militärverwaltung.

B.  der  Pension  und  des  sonstigen  aus

Militärfonds  fließenden  Einkommens

der  sämmtlichen  mit  Pension  zur  Disposition
gestellten  Offiziere  und  Militärbeamten,

der  sämmtlichen  auf  Inaktivitätsgehalt  oder
Wartegeld  gesetzten  Offiziere  und  Beamten
der  Militärverwaltung,

der  sämmtlichen  mit  Pension  gänzlich  verabschiedeten
  Offiziere  und  Beamten  der  Militärverwaltung.


 

2.  Zoll=  und  Steuer-Wesen.

derjenigen  Steuerstellen.  welche  zur  Erhebung  der  Reichs-Stempelabgabe  und
von  ausländischen  Aktien,  Renten  und  Schuldverschreibungen  nach  Maßgabe

I.
Verzeichniß

 

zur  Abstempelung
der  Bestimmung

unter  „Ausnahme“  zu  Ziffer  1  und  2  des  Tarifs  zum  Gesetz  vom  1.  Juli  d.  J.,  betreffend
die  Erhebung  von  Reichs-Stempelabgaben,  (Reichs-Gesetzblatt  Seite  185)  zuständig  sind.

 

 

Der  Steuerstelle

 

 

 

 

 

Bundesstaat.  Direktivbehörde.
Amtssitz.  Firma.
Königreich  Preußen  Provinzial-Steuer-Direktion  in  Königsberg  Königsberg  Hauptsteueramt
-  Friedland  „
-  Osterode  »

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