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Der Pfändungsbeschluß ist zuzustellen
Laufende
wem
Nr.
3.
Bei Pfändung
4.
Bemerkungen.
III.Dem Kriegsministerium.
Departement für das Invalidenwesen
im Kriegsministerium.
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14
A. des Diensteinkommens
der Beamten der Garnisonverwaltungen,
der Militär-Baubeamten,
der Beamten der Garnison-Lazarethe,
der Beamten der Korps-Zahlungsstelle des
14. Armee-Korps,
der Lehrer bei den Garnisonschulen.
sämmtlicher übrigen unter den Nummern Al
und II nicht inbegriffenen Offiziere und Beamten
der Militärverwaltung.
B. der Pension und des sonstigen aus
Militärfonds fließenden Einkommens
der sämmtlichen mit Pension zur Disposition
gestellten Offiziere und Militärbeamten,
der sämmtlichen auf Inaktivitätsgehalt oder
Wartegeld gesetzten Offiziere und Beamten
der Militärverwaltung,
der sämmtlichen mit Pension gänzlich verabschiedeten
Offiziere und Beamten der Militärverwaltung.
2. Zoll= und Steuer-Wesen.
derjenigen Steuerstellen. welche zur Erhebung der Reichs-Stempelabgabe und
von ausländischen Aktien, Renten und Schuldverschreibungen nach Maßgabe
I.
Verzeichniß
zur Abstempelung
der Bestimmung
unter „Ausnahme“ zu Ziffer 1 und 2 des Tarifs zum Gesetz vom 1. Juli d. J., betreffend
die Erhebung von Reichs-Stempelabgaben, (Reichs-Gesetzblatt Seite 185) zuständig sind.
Der Steuerstelle
Bundesstaat. Direktivbehörde.
Amtssitz. Firma.
Königreich Preußen Provinzial-Steuer-Direktion in Königsberg Königsberg Hauptsteueramt
- Friedland „
- Osterode »
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