Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1849. (26)

1

X1.
Regierungs-Blatt
für  das
Königreich  Württemberg.

Ausgegeben  Stuttgart  Montag  den  15.  Jannar  1849.

 

 

Inhakt.
Königliche  Dekrete.  Ordens-Verlelhung.  —  Bewilligung  zur  Annabme  eines  fremden  Ordens.  —  Dienst-Nachrichten.


Verfügungen  der  Departements.  Verfügung,  betreffend  die  Anzahl  der  Mitglieder  der  Ortsfeuerschau.
—  Verfügung,  betreffend  die  Herausgabe  des  Wochenblatts  für  Land-  und  Hauswirthschast  und  des  Wochenblatts
  für  Gewerbe  und  Handel.

Dienst-Erledigungen.

 

I.  Unmittelbare  Königliche  Oekrete.
A)h,.  Ordens-Berleihung.

Seine  Königliche  Majestäät  haben  Sich  bewogen  gefunden,  dem  aus  Anlaß  der
Thronbesteigung  Seiner  Majestät  des  Kaisers  Franz  Joseph  I.  von  Oesterreich  in  außerordentlicher
  Sendung  an  den  biesigen  Hof  abgeordneten  K.  K.  Oesterreichischen  Oberfllieutenant
  v.  Ripp  das  Commenthurkreuz  des  Ordeus  der  württembergischen  Krone  gnädigst  zu
verleihen.

B)  Bewilligung  zur  Annahme  eines  fremden  Ordens.

Seine  Königliche  Majestät  haben  unter  dem  31.  December  1848  Höchst  Ihrem
Adfutanten,  Obersten  v.  Ellrichshausen,  die  Erlaubniß  gnädigst  ertheilt,  das  von  des
Kaisers  von  Oestreich  Majestät  demselben  verliehene  Commandeurkreuz  des  Leopolvs-Ordens
anzunehmen  und  zu  tragen.