Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  117.  665

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Dienstag,  den  1.  August  1916.

Inhalt.
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Häute  und  Felle.

 

 

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  31.  Juli  1916,  betreffend  Häute  und  Felle.
ie  nachstehenden  Bekanntmachungen  des  Königlichen  stellv.  Generalkommandos
  des  IX.  Armeekorps  zu  Altona  vom  heutigen  Tage:
1.  betreffend  Beschlagnahme,  Behandlung,  Verwendung  und  Meldepflicht
von  rohen  Häuten  und  Fellen,  sowie
2.  betreffend  Höchstpreise  von  Großviehhäuten,  Kalbfellen  und  Roßhäuten,

werden  hiermit  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.
Die  Bekanntmachungen  vom  8.  November  1915,  betreffend  rohe  Häute
und  Felle,  Rbl.  Nr.  179,  S.  958,  und  vom  29.  November  1915,  betreffend

Großviehhäute  und  Kalbfelle,  Rbl.  Nr.  192,  S.  1019,  werden  hierdurch  aufgehoben.


Die  Ortsobrigkeiten  werden  angewiesen,  für  die  Bekanntgabe  der  Anordnungen
  innerhalb  ihrer  Bezirke  zu  sorgen  und  die  Durchführung  zu  überwachen.

Schwerin,  den  31.  Juli  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministertum  des  Innern.
Im  Auftrage:  Walter.