Nr. 148. *
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Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 21. September 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Militär-Brieftauben. (2) Bekanntmachung,
betreffend die Krankenpflegeschule im Marienhause zu Schwerin.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 18. September 1916, betreffend Militär-Brieftauben.
ach Mitteilung des Königlichen stellv. Generalkommandos des IX. Armeekorps
zu Altona werden aus Militär-Brieftauben-Züchterkreisen in letzter Zeit
wieder vielfach Klagen laut, daß Militär-Brieftauben, die für Heeres= und
Marinezwecke Verwendung finden, in frevelhafter Weise abgeschossen werden.
In den meisten Fällen gelingt es leider nicht, die Schuldigen zur Verantwortung
zu ziehen.
Abgesehen von dem hohen materiellen Wert haben die Militär-Brieftauben
unter den heutigen ernsten Verhältnissen eine weit größere und wertvollere Bedeutung
durch fortlaufende Anforderungen der Armee= und Marinebehörden für
Nachrichtendienste, und jeder Ausfall durch Abschießen ist vorderhand sozusagen
unersetzlich, da es sich meistens um ältere, gut vorgeübte Tiere handelt.
Militär-Brieftauben haben in diesem Kriege schon Hervorragendes geleistet.
Verschiedentlich wurden Menschenleben, die in Seenot oder aus anderer Ursache
gefährdet waren, durch rechtzeitig von Militär-Brieftauben überbrachte Nachrichten
gerettet. In den Schützengräben der Front sind die Brieftauben unsern
tapferen Soldaten treue Freunde geworden, die, wenn die Nachrichtenübermittlung
nach rückwärts vollkommen unausführbar schien, doch noch im wütendsten
Trommelfeuer wichtige Nachrichten überrachten.