Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1917 (4)

Nr.  133.  r*

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang  1917.
Ausgegeben  Schwerin,  Donnerstag,  den  9.  August  1917.

 

 

 

Inhalt:

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  Meldung  der  in  Betrieben  des  Korpsbezirks
  beschäftigten  Ausländer.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  die  zur
Vertretung  des  Reichs-(Militär-)  Fiskus  bei  Pfändung  des  Diensteinkommens
  von  Militärpersonen  im  Geschäftsbereiche  der  Königlich
Preußischen  Militärverwaltung  berufenen  Behörden  und  Personen.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  6.  August  1917,  betreffend  Meldung  der  in  Betrieben
des  Korpsbezirks  beschäftigten  Ausländer.

Nachstehende  Bekanntmachung  des  stellvertretenden  Generalkommandos  des
IX.  Armeekorps  zu  Altona  wird  hierdurch  zur  allgemeinen  Kenntnis  gebracht.

Die  Meldepflicht  erstreckt  sich  auch  auf  russisch-polnische  Schnitter,  nicht
aber  auf  Kriegsgefangene.  Die  Meldung  für  den  Monat  August  ist  umgehend
an  die  Kriegsamtsstelle  Altona  zu  erstatten.

Schwerin,  den  6.  August  1917.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
Im  Auftrage:  Walter.