Nr. 133. r*
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Donnerstag, den 9. August 1917.
Inhalt:
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Meldung der in Betrieben des Korpsbezirks
beschäftigten Ausländer. (2) Bekanntmachung, betreffend die zur
Vertretung des Reichs-(Militär-) Fiskus bei Pfändung des Diensteinkommens
von Militärpersonen im Geschäftsbereiche der Königlich
Preußischen Militärverwaltung berufenen Behörden und Personen.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 6. August 1917, betreffend Meldung der in Betrieben
des Korpsbezirks beschäftigten Ausländer.
Nachstehende Bekanntmachung des stellvertretenden Generalkommandos des
IX. Armeekorps zu Altona wird hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Die Meldepflicht erstreckt sich auch auf russisch-polnische Schnitter, nicht
aber auf Kriegsgefangene. Die Meldung für den Monat August ist umgehend
an die Kriegsamtsstelle Altona zu erstatten.
Schwerin, den 6. August 1917.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Auftrage: Walter.