Nr. 138. ass
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Meckleuburg-Schwerin.
Jahrgang 1917.
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 14. August 1917.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Brennstoffversorgung der Haushaltungen,
der Landwirtschaft und des Kleingewerbes.
II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 8. August 1917, betreffend Brennstoffversorgung der
Haushaltungen, der Landwirtschaft und des Kleingewerbes.
achstehende Bekanntmachungen des Reichskommissars für die Kohlenverteilung
vom 19. und 20. Juli 1917 über die Brennstoffversorgung der Haushaltungen,
der Landwirtschaft und des Kleingewerbes, sowie über vorläufige Regelung der
Brennstoffversorgung, und vom 3. August 1917 über Lieferung von Haus-
brandkohlen, werden hierdurch zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Zu den Bekanntmachungen wird folgendes bestimmt:
J.
Im Einvernehmen mit dem Reichskommissar für die Kohlenverteilung
(5* 16 II der Bekanntmachung vom 19. Juli 1917) wird mit den in den Be-
kanntmachungen vom 19. und 20. Juli und 3. August 1917 den Kommunal=
verbänden, Gemeinden, Versorgungsbezirken und deren Vorständen zugewiesenen
Aufgaben die Landesbehörde für Volksernährung (Landeskohlenstelle) zu
Schwerin beauftragt. Die Vorschriften der §§ 8 Abs. 1, 11 und 12 der Ver-
ordnung vom 29. Juni 1917, betreffend Kommunalverbände, (Rbl. Nr. 112),
finden entsprechende Anwendung.
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